Mieterhöhung
Mietspiegel, Vergleichsmiete, Kappungsgrenze und Fristen: die wichtigsten Bezugspunkte für private Vermieter.

Kurzantwort
Eine Mieterhöhung zur ortsüblichen Vergleichsmiete steht und fällt mit Begründung, Mietspiegel oder Vergleichswohnungen, Kappungsgrenze und Fristen.
Was gilt 2026?
Form
Das Erhöhungsverlangen muss in Textform erklärt und begründet werden.
Einordnung
Wohnfläche, Baujahr, Lage, Ausstattung und Modernisierung müssen zur konkreten Wohnung passen.
Grenze
Kappungsgrenze und Sperrfrist gehören vor das Schreiben, nicht in die spätere Diskussion.
Staffelmiete, Indexmiete und Modernisierungsmieterhöhung folgen eigenen Regeln. Sie sollten nicht mit der Vergleichsmietenerhöhung nach §§ 558 ff. BGB vermischt werden.
Wenn kein passender Mietspiegel greift
§ 558a Abs. 2 BGB
Mögliche Begründungsmittel
- Mietspiegel
- Mietdatenbank
- Sachverständigengutachten
- Entgelte für einzelne vergleichbare Wohnungen
Drei Vergleichswohnungen
Das Gesetz sagt: Bei vergleichbaren Wohnungen genügt die Benennung von drei Wohnungen. Das sind aber nicht automatisch beliebige Portalangebote. Vergleichbar müssen die Wohnungen nach den relevanten Merkmalen sein.
Wichtig: Enthält ein qualifizierter Mietspiegel Angaben für die Wohnung, müssen diese Angaben nach § 558a Abs. 3 BGB auch dann mitgeteilt werden, wenn der Vermieter ein anderes Begründungsmittel nutzt. Drei Vergleichswohnungen sind also kein Freifahrtschein, einen vorhandenen qualifizierten Mietspiegel zu ignorieren.
Häufige Fehler
Mietspiegel ungeprüft übernehmen
Stadt, Baujahr, Lage, Ausstattung und Stichtag müssen passen. Eine falsche Einordnung macht die Begründung angreifbar.
Kappungsgrenze zu spät prüfen
Die rechnerische Grenze gehört vor das Schreiben, nicht in die spätere Diskussion.
Unterlagen verstreut halten
Mietvertrag, letzte Erhöhung, Begründung, Mietspiegelquelle und Versandnachweis sollten gemeinsam auffindbar sein.
Vergleichswohnungen mit Inseraten verwechseln
Entscheidend sind nachvollziehbare Vergleichsmerkmale und Entgelte, nicht nur ein Screenshot aus einem Portal.
Welche Unterlagen Vermieter bereithalten sollten
Tenata ersetzt diese Prüfung nicht. Es hilft aber, die Unterlagen am Mietverhältnis zusammenzuhalten, damit eine Rückfrage nicht zur Suchaktion wird.
Welche Quellen nutzen wir?
Tenata trennt Sachverhalt, Entscheidung und praktische Bedeutung. Grundlage sind veröffentlichte Gerichtsentscheidungen, gesetzliche Bezugspunkte und typische Vermieter-Workflows: Miethistorie, Mietspiegelquelle, Begründungsunterlagen, Versanddatum und Rückmeldung.
31 von 31. 31 Fälle gefunden
Mietspiegel ohne beigefügtes ExemplarDas AG Stuttgart hielt ein Mieterhöhungsverlangen nach dem Stuttgarter Mietspiegel nur teilweise für begründet.Fall ansehen
Wohnlage und behebbare MängelVermieter verlangt Erhöhung der Netto-Kaltmiete trotz behebbarer Mängel und guter Wohnlage.Fall ansehen
Heizung und Dämmung ohne KostentrennungDas Landgericht Bonn befasste sich mit der Wirksamkeit zweier Modernisierungsmieterhöhungen.Fall ansehen
Werkmietwohnung mit VergünstigungDas AG München bejahte die Zustimmung zu einer Mieterhöhung bei einer Werkmietwohnung.Fall ansehen
Modernisierung ohne Gewerk-AufschlüsselungDas Landgericht Bonn hielt eine Modernisierungsmieterhöhung trotz fehlender Aufschlüsselung nach Gewerken für wirksam.Fall ansehen
Mieterhöhung bleibt bei rund 800 EuroDas Landgericht Köln bestätigt für eine Kölner Wohnung nur eine Mieterhöhung auf rund 800 Euro.Fall ansehen
Instandhaltungskosten abziehenDas Landgericht Bonn befasste sich mit einer Modernisierungsmieterhöhung nach Heizungsumbau und dem Nachweis abzugsfähiger Instandhaltungskosten.Fall ansehen
Mieterhöhung scheitert am Leerfeld im MietenspiegelDas AG Hamburg wies eine Zustimmungsklage zurück, weil das Mieterhöhungsverlangen auf ein Leerfeld im Mietenspiegel gestützt war.Fall ansehen
Mietenspiegel 2013 für 2021 zu altEin Hamburger Vermieter stützte eine Mieterhöhung 2021 auf den Mietenspiegel 2013.Fall ansehen
Aufzugseinbau: Mieterhöhung nach WohnflächeAG Hamburg zur Verteilung von Modernisierungskosten nach dem Einbau eines Aufzugs.Fall ansehen
Verkehrsaufkommen zählt nicht automatischDas Amtsgericht Castrop-Rauxel wies eine Wohnraummieterhöhung ab, weil der Zuschlag für niedriges Verkehrsaufkommen nicht belegt war.Fall ansehen
Mieterhöhung: Eigene Verbesserungen zählen nichtBei der Wohnwertbewertung einer Mieterhöhung bleiben vom Mieter auf eigene Kosten geschaffene Verbesserungen außen vor.Fall ansehen
Hamburger Mietenspiegel 2019 genügtDas AG Hamburg hielt ein Mieterhöhungsverlangen mit Bezug auf den Hamburger Mietenspiegel 2019 für wirksam.Fall ansehen
Vergleichswohnungen in SteinfurtAG Steinfurt zur formellen Wirksamkeit eines Mieterhöhungsverlangens mit Vergleichswohnungen und fehlender Geschossangabe.Fall ansehen
Mieterhöhung bei GenossenschaftswohnungDas AG Mannheim bestätigte eine Mieterhöhung für eine Genossenschaftswohnung nach dem Mietspiegel.Fall ansehen
Mieterhöhung: Vergleichsmiete rechnerisch geschätztDas AG Hamburg hielt eine rechnerische Schätzung der ortsüblichen Vergleichsmiete für zulässig.Fall ansehen
Doppelhaushälfte: Drei Vergleichsmerkmale genügenDas AG München hielt drei Vergleichsobjekte bei einer Doppelhaushälfte für ausreichend vergleichbar.Fall ansehen
Keine Mieterhöhung für GaragenmieteDas AG München verneinte einen § 558-BGB-Anspruch für den Garagenanteil in einem Vertrag über Wohnung und Stellplatz.Fall ansehen