MietrechtÜbersicht
Kaution
Hier findet ihr Entscheidungen und Einordnungen zur Mietkaution – Rückzahlung, Abrechnung, Einbehalt und Aufrechnung, praxisnah zusammengefasst.

Kurzantwort
Bei der Mietkaution geht es selten nur um die Rückzahlung. Entscheidend ist, welche Forderung konkret offen ist, ob sie belegbar beziffert wurde und ob der Einbehalt zur Forderung passt.
Was gilt 2026?
Forderung beziffern
Einbehalt braucht konkrete offene Forderung, Beleg und passenden Zusammenhang.
Häufige Fehler
Pauschaler Einbehalt
Unbezifferte Schäden oder verspätete Abrechnung wirken schnell angreifbar.
Für Vermieter
Belege bündeln
Protokoll, Fotos, Rechnungen, offene Nebenkosten und Schriftwechsel zusammen prüfen.
20 von 20. 20 Fälle gefunden
Kaution trotz Auszugsprämie und AbrissschädenMieterin verlangt Rückzahlung der Kaution nach Aufhebungsvertrag, Vermieterin behauptet Schadensersatzansprüche.Fall ansehen
Anwaltskosten für KautionsrückforderungDas AG Hamburg verneinte Ersatz für Anwaltskosten, weil ein Verzug des Vermieters mit der Kautionsrückzahlung nicht bewiesen war.Fall ansehen
Kein Kautionseinbehalt für TreppenhausschadenDas AG München entschied, dass ein einzelner Vermieter nicht ohne Weiteres mit Schäden am Gemeinschaftseigentum gegen die Kaution aufrechnen kann.Fall ansehen
Mietkautionssparbuch freigebenNach Mietende verlangte der Mieter die Freigabe eines verpfändeten Mietkautionssparbuchs.Fall ansehen
Kaution nach widerrufenem RückgabeprotokollStreit um Kautionsabrechnung, Reinigungskosten und aufgerechnete Mietrückstände nach der Wohnungsrückgabe.Fall ansehen
Barkaution muss an Erwerberin weitergehenDer Mieter verlangte nach dem Verkauf der Wohnung die Weitergabe der Barkaution an die Erwerberin.Fall ansehen
Klavierladen-Kaution nach ImmobilienverkaufBeim Verkauf einer vermieteten Immobilie musste der Verkäufer die Kaution des Mieters an den Erwerber herausgeben.Fall ansehen
Kaution trotz unwirksamer EndrenovierungAG Hamburg: Streit um Kaution, Wohnraummiete und eine unwirksame Endrenovierungsklausel.Fall ansehen
Kautionsabrechnung mit SicherheitseinbehaltAG Krefeld: Nach der Kautionsabrechnung stritten die Parteien über offene Betriebskosten, Mai-Miete und einen Sicherheitseinbehalt.Fall ansehen
Kein Kautionseinbehalt für WasserschadenDas AG Hamburg entschied über Schadensersatz nach einem Wasserschaden und die Rückzahlung der Kaution.Fall ansehen
Streitwert bei Kautionsrückforderung und WiderklageDas LG Lübeck entschied über die Streitwertaddition bei Kautionsrückforderung und Widerklage über restliche Mietforderungen.Fall ansehen
Mieterdarlehen als KautionAG Hamburg behandelt ein als Mieterdarlehen bezeichnetes Geld als Kaution und spricht die Rückzahlung zu.Fall ansehen
Viele Dübellöcher beim AuszugAG Paderborn (51 C 35/22): Nach Mietende durfte der Vermieter bei der Kaution nur 10,50 € für das Briefkastenschloss aufrechnen; weitere Einbehalte scheiterten.Fall ansehen
Kaution: Abnahmeprotokoll bindetDas Gericht wertete das Übergabeprotokoll als Anerkenntnis und sprach die restliche Kaution zu.Fall ansehen
Sicherheitsleistung zurück nach Räumung?Das LG München I verneint die Freigabe einer 16.000-€-Sicherheit, weil der Sicherungszweck noch nicht vollständig entfallen war.Fall ansehen
Aufrechnung gegen die KautionDas LG Lübeck hält die Aufrechnung gegen einen Kautionsrückzahlungsanspruch trotz Prüffrist grundsätzlich für möglich.Fall ansehen
Barkaution und VerjährungseinredeBGH (VIII ZR 184/23): Bei der Barkaution geht es um die Aufrechnung mit behaupteten Schadensersatzansprüchen trotz erhobener Verjährungseinrede im Rahmen der Kautionsabrechnung.Fall ansehen
Kaution und QuotenabgeltungBGH (VIII ZR 245/22): Anspruch auf Kautionsrückzahlung; kein Gegenanspruch aus Quotenabgeltungsklausel (AGB) – Aufrechnung scheitert.Fall ansehen