Anwaltskosten für Kautionsrückforderung: Kein Verzug des Vermieters
- Gericht
- AG Hamburg
- Datum
- 07.01.2021
- Az
- 40a C 106/19
Kurz gesagt
Der Vermieter gewann: Die Klage auf Ersatz der Anwaltskosten blieb erfolglos.

Fallrahmen
Worum ging es?
- 01
Der Mieter verlangte Ersatz seiner außergerichtlichen Anwaltskosten, die ihm bei der Rückforderung der Mietkaution entstanden waren.
- 02
Streitpunkt war, ob der Vermieter mit der Rückzahlung der Kaution bereits in Verzug war, als der Anwalt eingeschaltet wurde.
Lesepfad
Von Sachverhalt zu praktischer Bedeutung
Sachverhalt
Der Fall
Der Mieter hatte in Hamburg eine Wohnung des Vermieters gemietet und dafür 1.560,00 € Kaution gezahlt. Das Mietverhältnis endete zum 31.05.2018; an diesem Tag wurde die Wohnung übergeben.
Die Vermieterseite rechnete die Kaution erst später ab. Am 22.11.2018 wurde ein Guthaben ausgezahlt, dabei aber 150,00 € für Betriebskosten 2018 einbehalten. Die Erstattung der Anwaltskosten lehnte der Vermieter mit Schreiben vom 19.11.2018 ab und hielt die Abrechnung für rechtzeitig.
Der Mieter ließ den Vermieter am 16.11.2018 durch seinen Prozessbevollmächtigten zur Kautionsabrechnung und Auszahlung auffordern und verlangte 255,85 € Anwaltskosten. Er berief sich darauf, bei der Übergabe sei eine Auszahlung binnen eines Monats vereinbart worden; schon am 10.08.2018 habe er die Abrechnung und Überweisung verlangt.
Das Gericht wies die Klage ab. Eine verbindliche Fristvereinbarung war nicht bewiesen. Ohne solche Vereinbarung richtete sich die Fälligkeit nach der Abrechnungsreife; für Verzug fehlte aber eine vorherige Mahnung. Die E-Mail vom 10.08.2018 reichte nicht aus, weil ihr Zugang nicht belegt war und sie keine Abrechnungsaufforderung, sondern sofortige Zahlung verlangte.
Ergebnis
Kurzfazit
- Der Vermieter gewann: Die Klage auf Ersatz der Anwaltskosten blieb erfolglos.
- Grund: Der Kläger konnte weder eine verbindliche Fristvereinbarung noch einen bereits eingetretenen Verzug des Vermieters bei Einschaltung des Anwalts beweisen.
Einordnung
Warum ist das relevant?
- 1
Ersatz außergerichtlicher Anwaltskosten bei Kautionsrückforderung
- 2
Verzug des Vermieters mit der Kautionsrückzahlung
- 3
Beweis einer Fristvereinbarung im Rückgabeprotokoll
- 4
Mahnung und Abrechnungsreife der Kaution
Anwendung
Was heißt das praktisch?
Für Vermieter
- Eine Kautionsabrechnung und den Abrechnungsstand sauber dokumentieren.
- Einen vereinbarten Rückzahlungstermin im Übergabeprotokoll schriftlich festhalten.
- Anwaltskosten nur erstatten müssen, wenn der Verzug vor der Einschaltung des Anwalts feststeht.
Für Mieter
- Eine Frist oder Auszahlungspflicht für die Kaution schriftlich sichern, wenn sie vereinbart werden soll.
- Vor der Beauftragung eines Anwalts den Zugang der Mahnung und die Abrechnungsreife im Blick behalten.
- Bei späterer Klage auf Anwaltskosten den behaupteten Verzug des Vermieters konkret belegen.
