Viele Dübellöcher beim Auszug: Darf der Vermieter deshalb die Kaution einbehalten?
Worum ging es?
- Die Mieter verlangten nach Ende eines Wohnraummietverhältnisses die Rückzahlung ihrer Kaution.
- Der Vermieter rechnete mit mehreren behaupteten Gegenansprüchen auf: unter anderem wegen Dübellöchern, einer Beschädigung im Treppenhaus, verschmutzter Balkonplatten und eines Briefkastenschlosses.
- Streitpunkt war, welche dieser Positionen tatsächlich gegen den Kautionsrückzahlungsanspruch aufgerechnet werden durften.
Der Fall:
Nach mehreren Jahren Mietzeit gaben die Mieter die Wohnung zurück und verlangten die Kaution von rund 1.400 € zurück. Bei der Rückgabe stritten die Parteien darüber, ob die Wohnung vollständig besichtigt worden war und welche Schäden überhaupt vorlagen.
Der Vermieter ließ Arbeiten ausführen und machte dafür unter anderem gut 1.300 € für Malerarbeiten geltend. Außerdem führte er weitere Positionen an, darunter Kosten wegen der Balkonplatten und wegen eines Briefkastenschlosses.
Die Mieter hielten viele Vorwürfe für normale Abnutzung und bestritten weitergehende Schäden. Damit musste das Gericht klären, welche behaupteten Positionen eine Aufrechnung mit der Kaution tragen.
Kurzfazit
- Überwiegend gewannen die Mieter: Das Gericht sprach ihnen 1.399,50 € aus der Kaution zu; nur 10,50 € durfte der Vermieter wegen des Briefkastenschlosses aufrechnen.
- Grund: Die übrigen Positionen wurden nicht als ersatzfähige Pflichtverletzungen anerkannt (insbesondere vertragsgemäßer Gebrauch nach § 538 BGB bei Dübellöchern und kleineren Treppenhausspuren) oder scheiterten mangels schlüssiger Darlegung bzw. fehlender Fristsetzung.
Warum ist das relevant?
- Die Entscheidung zeigt, dass Kautionseinbehalte nach Auszug nur mit konkret belegten und rechtlich tragfähigen Gegenansprüchen funktionieren.
- Sie trennt klar zwischen normaler Abnutzung und ersatzfähigem Schaden und betont bei bestimmten Ansprüchen die Bedeutung einer vorherigen Fristsetzung.
Was heißt das praktisch?
Für Vermieter
- Für Kautionsabzüge braucht es belastbare Tatsachen und eine saubere rechtliche Anspruchsgrundlage je Einzelposition.
- Bei Rückbau- oder Beseitigungsansprüchen sollte regelmäßig vor Fremdvergabe eine angemessene Frist zur Nacherfüllung gesetzt werden.
Für Mieter
- Nicht jede Gebrauchsspur beim Auszug ist automatisch ein ersatzfähiger Schaden.
- Bei Kautionseinbehalten lohnt sich die Prüfung, ob die geltend gemachten Gegenforderungen konkret belegt und rechtlich durchsetzbar sind.
Quellen
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Wir verlinken Primärquellen und geben eine Orientierung.