MietrechtÜbersicht
Mängel & Mietminderung
Hier findet ihr Entscheidungen und Einordnungen zu Mängeln und Mietminderung – Schimmel, Lärm, Heizung, Minderung und Zurückbehaltungsrecht, praxisnah zusammengefasst.

Kurzantwort
Mietminderung hängt am konkreten Mangel: Art, Dauer, Intensität, Anzeige und Beweis. Schimmel, Lärm, Heizungsausfall oder Feuchtigkeit werden nicht nach Gefühl bewertet, sondern nach belegbarer Gebrauchseinschränkung.
Was gilt 2026?
Mangel konkretisieren
Art, Dauer, Intensität, Anzeige und Beweis entscheiden über Minderung.
Häufige Fehler
Quote ohne Nachweis
Pauschale Minderungsquoten ohne Zeitraum, Ursache und Beleg sind riskant.
Für Vermieter
Chronologie bauen
Meldung, Fotos, Messwerte, Termine und Reaktionen in eine Linie bringen.
15 von 15. 15 Fälle gefunden
Schimmel und FeuchtigkeitLG Osnabrück: 20 % Mietminderung wegen Schimmelpilzbefall und Feuchtigkeit in der Wohnung.Fall ansehen
Schimmel im KinderzimmerDas Landgericht Bochum bejahte eine Mietminderung, weil das Kinderzimmer wegen Feuchtigkeit und Schimmel mangelhaft war.Fall ansehen
Schimmel nach EinbauschrankLG Kiel verneinte eine Mietminderung wegen Schimmel hinter einem selbst eingebauten Einbauschrank.Fall ansehen
Feuchtigkeit und Schimmel: 20 % MietminderungDas AG Osnabrück bejahte eine 20-prozentige Mietminderung wegen baulich bedingter Feuchtigkeits- und Schimmelschäden.Fall ansehen
Bolzplatzlärm: Mietminderung möglichDas LG Hamburg bestätigte eine Mietminderung wegen unvorhersehbaren Lärms vom später eingerichteten Bolzplatz neben der Wohnung.Fall ansehen
Wohnflächenabweichung: Balkon zählt hälftigDas AG Hamburg verneinte eine Mietminderung wegen Wohnflächenabweichung, weil der Balkon hälftig anzurechnen war.Fall ansehen
Mietminderung bei Baulärm aus späterer BebauungBaulärm aus einer späteren Hinterhofbebauung rechtfertigte hier eine Mietminderung.Fall ansehen
Wohnfläche und KellerfeuchtigkeitDas AG Hamburg bejahte eine Mietminderung wegen erheblicher Wohnflächenabweichung und wegen Feuchtigkeit im Keller.Fall ansehen
Schimmelgefahr reicht nicht für MinderungDas LG Lübeck verneinte eine Mietminderung wegen bloßer Schimmelgefahr ohne konkrete Gesundheitsgefahr.Fall ansehen
Schimmel: 15 % MinderungLG Hamburg erkennt 15 % Mietminderung wegen Schimmel an und bestätigt die Kündigung wegen Zahlungsrückstands.Fall ansehen
Schimmel im SchlafzimmerDas AG Stuttgart sprach wegen baubedingten Schimmels im Schlafzimmer 10 % Mietminderung und Beseitigung zu.Fall ansehen
Bettwanzenbefall mindert die MieteAG Stuttgart: Ein Bettwanzenbefall minderte die Bruttomiete und verhinderte Kündigungen wegen angeblicher Rückstände.Fall ansehen
Defekte GasthermeEin Mieter bekam Kostenersatz für Reparatur und Austausch einer ausgefallenen Gastherme.Fall ansehen
Schimmel in der MietwohnungDas LG Landshut wies eine Schimmelklage ab, weil das Lüftungsverhalten der Mieterin entscheidend war.Fall ansehen
Neubau verschattet die WohnungDas LG Hamburg bestätigte eine Mietminderung, weil ein Neubau im Innenhof Balkon und Wohnzimmer deutlich verschattete.Fall ansehen