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Rechtsprechung kompakt

Schimmel im Schlafzimmer: 10 % Mietminderung

Gericht
AG Stuttgart
Datum
09.02.2021
Az
37 C 1506/19

Kurz gesagt

Der Mieter bekam teilweise Recht: Der Vermieter musste den Schimmel und die baulichen Ursachen im Schlafzimmer beseitigen.

Stilisierte Illustration zu Schimmel im Schlafzimmer, baubedingten Wärmebrücken und einer Mietminderung von 10 Prozent.

Fallrahmen

Worum ging es?

  1. 01

    Mieter verlangt die Beseitigung von Schimmel und der baulichen Ursachen im Schlafzimmer.

  2. 02

    Er will außerdem festgestellt haben, dass die Warmmiete um 10 % gemindert ist.

  3. 03

    Streit besteht auch über die Rückzahlung von unter Vorbehalt gezahlter Miete.

  4. 04

    Die Vermieterin hält den Schimmel für nutzerbedingt und verweist auf Lüftung und Beheizung.

Lesepfad

Von Sachverhalt zu praktischer Bedeutung

  1. 1Worum ging es?
  2. 2Der Fall
  3. 3Kurzfazit
  4. 4Relevanz
  5. 5Praxis

Sachverhalt

Der Fall

Der Mieter mietete seit dem 01.03.2017 eine rund 87 qm große 3-Zimmer-Wohnung im obersten Stockwerk einer Wohnungseigentumsanlage. Er lebte dort mit seiner Ehefrau und vier Kindern; Streitpunkt war zuletzt der wiederkehrende Schimmelbefall im Schlafzimmer.

Die Vermieterin ließ die Wohnung besichtigen, stellte im Februar 2019 ein Entfeuchtungsgerät bereit und veranlasste Reinigungen sowie weitere Handwerkertermine. Sie hielt den Schimmel für nutzerbedingt und verwies auf Lüftung, Beheizung, Wäschetrocknung in der Wohnung, Rauchen von Wasserpfeifen und die Belegung mit sechs Personen.

Der Mieter verlangte die fachmännische Beseitigung des Schimmels und der baulichen Ursachen, hielt die Wohnung für ordnungsgemäß gelüftet und begehrte wegen des Mangels eine Mietminderung sowie Rückzahlung unter Vorbehalt gezahlter Miete. Er trug vor, der Schimmel sei gesundheitsgefährdend und baubedingt.

Das Gericht folgte dem gerichtlichen Sachverständigen: Die fehlende Dämmung zum Speicher und weitere bauphysikalische Ursachen trugen den Schimmel mit; ein tägliches Lüften von bis zu 20 Mal sei der Familie nicht zumutbar. Es verurteilte die Vermieterin zur Beseitigung, sprach 1.772,40 € zu und stellte eine Mietminderung von 10 % ab Mai 2020 fest.

Ergebnis

Kurzfazit

  • Der Mieter bekam teilweise Recht: Der Vermieter musste den Schimmel und die baulichen Ursachen im Schlafzimmer beseitigen.
  • Außerdem durfte der Mieter die Warmmiete ab Mai 2020 bis zur Mangelbeseitigung um 10 % mindern.
  • Für die Monate vor der Anzeige des Schimmels gab es keine Rückzahlung; insoweit wurde die Klage abgewiesen.
  • Grund war eine baubedingte Schimmelursache durch Wärmebrücken und unzureichende Dämmung, nicht ein tragfähiger Vorwurf allein falschen Lüftens.

Einordnung

Warum ist das relevant?

  1. 1

    Baubedingte Wärmebrücken und eine nicht normgerechte Dämmung können einen Mietmangel begründen.

  2. 2

    Eine Beeinträchtigung nur eines Schlafzimmers kann trotzdem eine Mietminderung von 10 % rechtfertigen.

  3. 3

    Auch bei einer Wohnung in einer Eigentumsanlage kann der Mieter die Mängelbeseitigung verlangen, wenn dafür Maßnahmen am Gemeinschaftseigentum nötig sind.

Anwendung

Was heißt das praktisch?

Für Vermieter

  • Schimmelursachen müssen fachgerecht beseitigt werden; bloßes Reinigen der Oberfläche reicht nicht, wenn die Ursache bleibt.
  • Ein Verweis auf Lüftungsverhalten hilft nur, wenn der Mangel nicht schon baulich angelegt ist.

Für Mieter

  • Schimmel früh und nachweisbar anzeigen, damit die Mietminderung ab der Anzeige läuft.
  • Unter Vorbehalt gezahlte Miete kann später zurückverlangt werden, wenn die Minderung gesetzlich bestand.