MietrechtÜbersicht
Nebenkosten
Hier findet ihr Entscheidungen und Einordnungen zu Nebenkosten im Mietrecht – Betriebskostenabrechnung, Fristen und formelle Anforderungen, praxisnah zusammengefasst.

27 von 27. 27 Fälle gefunden
Nebenkostenabrechnung zu spät und unvollständigAG Stadthagen: Eine unvollständige und verspätete Nebenkostenabrechnung hielt die Aufrechnung gegen die Rückzahlung der Restkaution nicht auf.Fall ansehen
Reinigungsservice in der NebenkostenabrechnungDie Nachforderung aus der Nebenkostenabrechnung scheiterte, weil der Reinigungsservice nicht nachvollziehbar zugeordnet war.Fall ansehen
Rauchwarnmelder-Kosten als BetriebskostenDas Landgericht München I befasste sich mit der Umlage von Wartungskosten für Rauchwarnmelder in der Betriebskostenabrechnung.Fall ansehen
Heizkosten und Kaution nach AuszugDas Amtsgericht Paderborn kürzte einzelne Nebenkostenpositionen und prüfte auch die Kautionsabrechnung.Fall ansehen
Heiztherme: Wartungskosten nicht umlagefähigAG Hamburg: Kosten für Reinigung und Wartung der Therme waren nicht auf die Mieter umgelegt.Fall ansehen
Personenzahl bleibt UmlageschlüsselDie Vermieterin wollte die Betriebskosten von Personenanzahl auf Wohnfläche umstellen.Fall ansehen
Rauchwarnmelder als BetriebskostenDas AG Gelsenkirchen entschied, dass Anmietungskosten für Rauchwarnmelder und eine Verkehrssicherheitsüberprüfung nicht umlagefähig sind.Fall ansehen
Hausstrom und SammelpositionenDas AG Hamburg wies eine Nachzahlungsklage ab, weil mehrere Betriebskostenpositionen nicht prüffähig oder materiell unberechtigt waren.Fall ansehen
Vorauszahlungen nach Mietende zurückDas LG Hamburg befasste sich mit der Rückzahlung nicht abgerechneter Betriebskostenvorauszahlungen und einer Mietkaution.Fall ansehen
Betriebskosten-Vorauszahlung ohne klare UmlageAG Hamburg: Eine Betriebskosten-Vorauszahlung reichte ohne klare Umlagevereinbarung nicht für die Nachforderung.Fall ansehen
Höhere Vorauszahlung nach AbrechnungDas AG Hamburg verneinte eine Erhöhung der Betriebskostenvorauszahlung ohne tragfähiges Abrechnungsergebnis.Fall ansehen
Wohnfläche und UmlageschlüsselAG Hameln (32 C 19/22): Bei der Betriebskostenabrechnung wurden 90 statt 104 qm angesetzt; bei Wasser/Abwasser blieb der vertragliche Schlüssel nach Kopfteilen maßgeblich.Fall ansehen
Belegeinsicht vor NebenkostenzahlungAG Münster (38 C 1947/22): Wegen fehlender geordneter Belegeinsicht mit Zahlungsbelegen war die Nebenkostenforderung zunächst nicht fällig.Fall ansehen
Mischpositionen in der BetriebskostenabrechnungDas AG Hamburg hielt die Positionen „Allgemeinstrom“ und „Hausmeister/Garten/Treppe“ für formell unwirksam.Fall ansehen
Nebenkosten ohne klare VereinbarungDas AG Fürstenfeldbruck sah keine ausreichende Vereinbarung für weitere Betriebskosten und sprach rund 550 € zu.Fall ansehen
Unklare SammelpositionenDas LG Bochum hält mehrere Nebenkostenpositionen wegen unklarer Bezeichnung und fehlender Umlagevereinbarung für teilweise fehlerhaft.Fall ansehen
Wirtschaftlichkeit und WarmwasserDas LG Hamburg prüfte eine Betriebskostenabrechnung im gemischt genutzten Objekt und das Kürzungsrecht bei der Warmwassererfassung.Fall ansehen
Nebenkostenguthaben fällt in InsolvenzmasseDie Insolvenzverwalterin verlangte ein Nebenkostenguthaben von etwa 60 € aus der Abrechnung 2020.Fall ansehen