Belegeinsicht vor Nebenkostenzahlung
- Gericht
- AG Münster
- Datum
- 11.10.2022
- Az
- 38 C 1947/22
Tenata-Zusammenfassung: Stand 01.07.2026
Kurz gesagt
Die Mieter bekamen Recht; die Klage auf Zahlung der Nebenkosten wurde abgewiesen.

Fallrahmen
Worum ging es?
- 01
Streit gab es über offene Nebenkosten aus den Jahren 2018 bis 2020 für eine Wohnung in Münster.
- 02
Die Mieter verlangten Belegeinsicht zu den Abrechnungen, vor allem zu einzelnen Kostenpositionen und den zugrunde liegenden Zahlungsbelegen.
- 03
Die Vermieterin verlangte anschließend die Zahlung von rund 300 € und zusätzlich rund 50 € aus den Abrechnungen.
Lesepfad
Von Sachverhalt zu praktischer Bedeutung
Sachverhalt
Der Fall
Die Parteien stritten über eine Wohnung in Münster. Im Mietvertrag war vereinbart, dass neben der Grundmiete auch Heiz- und Betriebskosten als Vorauszahlungen zu leisten sind. Für 2018 bis 2020 stellte die Vermieterin Nebenkostenabrechnungen mit Nachforderungen von insgesamt gut 300 Euro aus.
Die Vermieterseite verlangte nach den Abrechnungen die Zahlung der offenen Beträge. Sie legte dazu Verträge, Rechnungen und einen SAP-Beleg vor und hielt die Forderung für durch die Abrechnungen belegt.
Die Mieterseite verlangte über den Deutschen Mieterbund Belegeinsicht, auch zu Zahlungsbelegen und zu einer geordneten Zusammenstellung der Unterlagen. Für 2019 und 2020 ging es außerdem um Positionen wie Winterdienst, Gartenpflege, Hauswart und Müllabfuhr. Aus ihrer Sicht war kein ausreichend geordneter Termin angeboten worden, deshalb zahlte sie nicht.
Das Gericht wies die Klage ab. Es sah die Forderung aus den Nebenkostenabrechnungen noch nicht als fällig an, weil keine vollständige Belegeinsicht gewährt worden war. Zahlungsbelege fehlten, der SAP-Beleg genügte nicht, und die Unterlagen waren weder thematisch noch chronologisch ordentlich zusammengestellt. Ein besonderes Interesse der Mieter verlangte das Gericht nicht; es reichte, dass sie die Abrechnung prüfen wollten.
Ergebnis
Kurzfazit
- Die Mieter bekamen Recht; die Klage auf Zahlung der Nebenkosten wurde abgewiesen.
- Grund war, dass die Vermieterin keine ausreichende, geordnete Belegeinsicht mit den nötigen Zahlungsbelegen gewährt hatte und die Forderung deshalb noch nicht fällig war.
Einordnung
Warum ist das relevant?
- 1
Das Gericht betont, dass Mieter Nebenkostenabrechnungen ohne besonderes eigenes Interesse prüfen dürfen.
- 2
Zur Belegeinsicht gehören nicht nur Rechnungen, sondern auch Zahlungsbelege und eine nachvollziehbare, geordnete Zusammenstellung.
Anwendung
Was heißt das praktisch?
Für Vermieter
- Belege für Nebenkosten sollten vollständig, sortiert und für Mieter nachvollziehbar bereitgestellt werden.
- Fehlen Zahlungsbelege, kann die Forderung bis zur ordnungsgemäßen Belegeinsicht blockiert sein.
Für Mieter
- Belegeinsicht kann auch ohne Verdacht auf Abrechnungsfehler verlangt werden.
- Wer die Unterlagen nicht geordnet erhält, kann die Zahlung einer Nachforderung zunächst zurückhalten.
