Nebenkosten · BetrKV §2 Nr. 7
Aufzug
Aufzugskosten sind laufende Betriebskosten, wenn Betrieb, Überwachung, Prüfung, Pflege oder Reinigung betroffen sind. Reparaturen und Ersatzteile gehören nicht in die Umlage.
Kurzantwort
Schnelle Einordnung
Ja, für Betriebsstrom, Überwachung, Wartung, Prüfung und Reinigung des Aufzugs. Reparaturen, Ersatzteile und Modernisierung bleiben außen vor.
Ja, in der Regel
- Betriebsstrom, Beaufsichtigung, Bedienung, Überwachung, Pflege, regelmäßige Prüfung und Reinigung des Aufzugs.
Kommt darauf an
- Wartungs- oder Vollwartungsvertrag, wenn Reparatur-, Ersatzteil- oder Modernisierungsanteile nicht angesetzt werden.
Nein
- Störungsbeseitigung, Reparatur, Ersatzteile, Austausch und investive Nachrüstung.
Abgrenzung
Was gehört dazu, was nicht?
Prüfe immer die konkrete Leistung. Der Rechnungsname allein reicht nicht.
- Dazu
- Betriebsstrom des Aufzugs.
- Dazu
- Wartung, Überwachung und regelmäßige Sicherheitsprüfung.
- Dazu
- Reinigung und Pflege der Aufzugsanlage.
- Nicht dazu
- Reparatur nach Störung.
- Nicht dazu
- Ersatzteile, Modernisierung oder Austausch.
- Nicht dazu
- Notrufsystem-Anschaffung oder bauliche Nachrüstung, soweit Investition.
Praxis
Entscheidend bei Aufzug
Diese Punkte entscheiden oft darüber, ob die Position nachvollziehbar und richtig zugeordnet ist.
- Laufenden Betrieb vom Defekt trennen
- Wartung, Prüfung und Pflege sind von Störungsbeseitigung und Instandsetzung abzugrenzen.
- Vollwartung nachvollziehen
- Nicht umlagefähige Bestandteile müssen aus Vertrag, Rechnung oder sonstigen Unterlagen erkennbar ausgeschlossen sein.
- Objektbezug und Schlüssel prüfen
- Aufzug und abgerechnete Einheiten müssen zusammenpassen; der Verteilerschlüssel bleibt nachvollziehbar.
Rechnung lesen
Was auf der Rechnung stehen sollte
Damit eine Kostenposition später erklärt werden kann, braucht es mehr als einen Gesamtbetrag.
- Aufzugsanlage, Standort oder Anlagennummer.
- Leistungszeitraum und Art der Leistung, etwa Wartung oder Prüfung.
- Betriebsstrom- oder Dienstleistungsanteile.
- Bei Pauschalen: Angaben, die Reparatur oder Ersatzteile erkennen oder abgrenzen lassen.
Rechnungen
Typische Bezeichnungen
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Rechtsprechung
Aktuelle Fälle
Belegeinsicht: temporäres Zurückbehaltungsrecht bis Belegeinsicht gewährt ist
Mieter können bei berechtigtem Belegeinsichtsverlangen die Nachzahlung vorübergehend zurückhalten.
Für Vermieter: Belegeinsicht sauber ermöglichen (Termin/Unterlagen). Das verhindert Verzögerungen und Streit.
Quellen
