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Rechtsprechung

Nebenkosten · BetrKV §2 Nr. 11

Beleuchtung

Beleuchtungskosten betreffen Strom für gemeinschaftliche Bereiche. Leuchtmittelwechsel, Reparaturen und Elektroarbeiten müssen getrennt geprüft werden.

Kurzantwort

Schnelle Einordnung

Ja, für Allgemeinstrom in Treppenhaus, Keller, Wegen oder Außenflächen. Elektroreparaturen und Wohnungsstrom gehören nicht in diese Kostenart.

Ja, in der Regel

  • Allgemeinstrom für Treppenhaus, Keller, Wege und gemeinschaftliche Außenflächen.

Kommt darauf an

  • Gemeinsamer Stromvertrag, wenn der Anteil für gemeinschaftliche Beleuchtung nachvollziehbar bestimmt ist.

Nein

  • Wohnungsstrom einzelner Mieter, Reparatur der Elektroanlage und investiver Austausch oder Nachrüstung von Leuchten.

Abgrenzung

Was gehört dazu, was nicht?

Prüfe immer die konkrete Leistung. Der Rechnungsname allein reicht nicht.

Dazu
Treppenhausstrom, Kellerlicht und Außenbeleuchtung.
Dazu
Strom für Gemeinschaftsflächen, Wege oder Hausflur.
Dazu
Zähler- oder Grundgebühren für Allgemeinstrom, soweit zuordenbar.
Nicht dazu
Reparatur der Elektroanlage.
Nicht dazu
Austausch oder Modernisierung von Leuchten als Investition.
Nicht dazu
Wohnungsstrom einzelner Mieter.

Praxis

Entscheidend bei Beleuchtung

Diese Punkte entscheiden oft darüber, ob die Position nachvollziehbar und richtig zugeordnet ist.

Allgemeinstrom zuordnen
Nur Strom für gemeinsam genutzte Flächen gehört hierher, nicht der Verbrauch einzelner Wohnungen.
Sammelstrom erklären
Bei einem gemeinsamen Vertrag muss der Beleuchtungsanteil nachvollziehbar von anderen Verbrauchern abgegrenzt sein.
Betrieb von Elektroarbeiten trennen
Der laufende Stromverbrauch ist etwas anderes als Reparatur oder Modernisierung der Elektroanlage.

Rechnung lesen

Was auf der Rechnung stehen sollte

Damit eine Kostenposition später erklärt werden kann, braucht es mehr als einen Gesamtbetrag.

  • Leistungszeitraum und Zählstelle.
  • Bezeichnung Allgemeinstrom oder gemeinschaftliche Beleuchtung.
  • Gebäude oder Abrechnungseinheit.
  • Bei Sammelstrom: nachvollziehbarer Anteil für Beleuchtung gegenüber Heizung, Aufzug oder Wohnungen.

Rechnungen

Typische Bezeichnungen

AllgemeinstromTreppenhausstromKellerlichtAußenbeleuchtungGemeinschaftsstrom

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Quellen

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