Rechtsprechung zur Nebenkostenabrechnung
Nebenkosten-Wiki
Nebenkosten-Fälle im Überblick
Diese Übersicht bündelt die Entscheidungen, die in den Kostenarten-Seiten verlinkt sind. Die Detailauswertung im Mietrecht-Wiki bleibt der bessere Ort für große Fallseiten; hier geht es um schnelle Einordnung für Nebenkostenpositionen.
Wasserkosten: Umlage nach Wohnfläche kann zulässig sein (gemischte Nutzung / Vorwegabzug)
Wasser-/Abwasserkosten können unter Umständen nach Wohnfläche umgelegt werden.
Bei gemischt genutzten Einheiten kann ein Vorwegabzug für Gewerbeflächen zulässig sein.
Für Vermieter: Wenn keine vollständige Verbrauchserfassung möglich ist, kann Wohnfläche zulässig sein. Schlüssel/Vorwegabzug sauber dokumentieren.
Wasser/Abwasser: Verbrauchsumlage nicht zwingend ohne vollständige Zähler
Verbrauchsabhängige Umlage ist i.d.R. nicht verpflichtend, wenn nicht alle Wohnungen Wasserzähler haben.
Dann kann z.B. Wohnfläche zulässig sein.
Für Vermieter: Wenn nicht vollständig gezählt wird, muss nicht zwingend auf Verbrauch umgestellt werden. Schlüssel konsistent erklären.
Belegeinsicht: temporäres Zurückbehaltungsrecht bis Belegeinsicht gewährt ist
Mieter können bei berechtigtem Belegeinsichtsverlangen die Nachzahlung vorübergehend zurückhalten.
Für Vermieter: Belegeinsicht sauber ermöglichen (Termin/Unterlagen). Das verhindert Verzögerungen und Streit.
