CO2KostAufG für Vermieter
Das CO2KostAufG regelt, wie Kohlendioxidkosten bei Wohngebäuden zwischen Vermieter und Mieter aufgeteilt werden. Es gilt seit 01.01.2023 und wirkt als fester Zusatzblock zur Heizkostenabrechnung. Dieser Artikel erklärt die laufende Regel, unabhängig von einzelnen Jahresupdates.
Wenn nach CO2KostAufG Tabelle, CO2KostAufG Rechner, CO2KostAufG berechnen oder nach der Bedeutung des CO2KostenAufG gesucht wird, geht es meist um drei Dinge: die gesetzliche Stufen-Tabelle, die Berechnung der CO₂-Kosten in Euro und die Aufteilung zwischen Mieter und Vermieter.
Kurz gesagt
- Worum geht es? Die CO₂-Kosten werden nicht mehr einfach vollständig durchgereicht. Bei Wohngebäuden richtet sich die Aufteilung nach dem spezifischen CO₂-Ausstoß des Gebäudes pro Quadratmeter und Jahr. (CO2KostAufG, Anlage)
- Was muss in die Abrechnung? Der auf den Mieter entfallende Anteil, die Gebäudeeinstufung und die Berechnungsgrundlagen müssen ausgewiesen werden. (CO2KostAufG § 7)
- Was passiert bei fehlenden Angaben? Mieter können ihren Anteil an den Heizkosten um 3 Prozent kürzen, wenn die Pflichtangaben fehlen. (CO2KostAufG § 7)
- Was liefert die Datengrundlage? Brennstoff- oder Wärmelieferanten müssen relevante CO₂-Daten auf Rechnungen ausweisen. Diese Angaben gehören in die Abrechnungsakte. (CO2KostAufG § 3)
Stufenmodell nach Anlage CO2KostAufG
Die gesetzliche Anlage ordnet Wohngebäude nach dem jährlichen CO₂-Ausstoß pro Quadratmeter ein. Je schlechter die Stufe, desto höher ist der Vermieteranteil an den CO₂-Kosten. (Anlage CO2KostAufG)
weniger als 12 kg CO₂/m²/Jahr
100 %
0 %
12 bis unter 17 kg CO₂/m²/Jahr
90 %
10 %
17 bis unter 22 kg CO₂/m²/Jahr
80 %
20 %
22 bis unter 27 kg CO₂/m²/Jahr
70 %
30 %
27 bis unter 32 kg CO₂/m²/Jahr
60 %
40 %
32 bis unter 37 kg CO₂/m²/Jahr
50 %
50 %
37 bis unter 42 kg CO₂/m²/Jahr
40 %
60 %
42 bis unter 47 kg CO₂/m²/Jahr
30 %
70 %
47 bis unter 52 kg CO₂/m²/Jahr
20 %
80 %
ab 52 kg CO₂/m²/Jahr
5 %
95 %
CO2KostAufG berechnen: offizielle Faktoren und Preise
Für die Berechnung der CO₂-Kosten sind zwei Zahlenblöcke besonders wichtig: der Emissionsfaktor des Brennstoffs und der CO₂-Preis des Erwerbsjahres. Die offiziellen Zahlen des Bundeswirtschaftsministeriums lauten für 2025 auf Grundlage der Emissionsberichterstattungsverordnung 2030: BMWK zur Berechnung und Aufteilung der Kohlendioxidkosten.
Emissionsfaktoren 2025
kg CO₂ je kWh
Erdgas
0,20088
Heizöl
0,2664
Flüssiggas
0,23580
Kohle
0,3571
CO₂-Preis
Euro je Tonne CO₂
2023
30 €
2024
45 €
2025
55 €
Die praktische Formel lautet: jährlicher CO₂-Ausstoß in kg / 1000 × CO₂-Preis des Erwerbsjahres = CO₂-Kosten in Euro. Entscheidend ist das Jahr, in dem der Brennstoff gekauft wurde. Bei Gas fallen Erwerb und Verbrauch meist zusammen; bei Heizöl kann der Einkauf vor dem Verbrauchsjahr liegen.
Rechner
CO2KostAufG online berechnen
Für Suchanfragen wie „CO2KostAufG Rechner“ oder „CO2KostAufG berechnen“ gibt es eine eigene Rechner-Seite mit Eingabefeldern für CO₂-Menge, Wohnfläche und CO₂-Kosten.
Der Rechenweg für Vermieter
1. Daten
Abrechnungszeitraum, Wohnfläche, gelieferte Energie, Emissionsfaktor, Energiegehalt und CO₂-Preisbestandteil aus der Lieferantenrechnung übernehmen.
2. Einstufung
Spezifischen CO₂-Ausstoß je Quadratmeter und Jahr berechnen und das Gebäude dem gesetzlichen Stufenmodell zuordnen. (Anlage CO2KostAufG)
3. Aufteilung
Vermieteranteil abziehen und nur den Mieteranteil nach dem Heizkosten-Verteilungsschlüssel weiterverteilen.
4. Ausweis
Mieteranteil, Gebäudestufe und Berechnungsgrundlagen in der Heizkostenabrechnung sichtbar machen. (CO2KostAufG § 7)
Mindestangaben in der Abrechnung
Eine praktikable CO₂-Anlage sollte die Rechenbasis dokumentieren: Abrechnungszeitraum, Wohnfläche, gelieferte Energie, Emissionsfaktor oder CO₂-Menge. In der Abrechnung selbst sollten vor allem vier Werte gut sichtbar sein: spezifischer CO₂-Ausstoß, Stufe, Vermieteranteil und Mieteranteil. Für die Rechenhilfe kannst du den CO2KostAufG Rechner nutzen.
Eine kurze Formulierung kann so aussehen:
CO₂-Kosten nach § 7 CO2KostAufG
Spezifischer Ausstoß: … kg CO₂/m²/Jahr
Stufe: …
Vermieteranteil: … % / … €
Mieteranteil: … % / … €
Sonderfall Selbstversorgung
Versorgt sich der Mieter selbst mit Wärme oder Warmwasser, läuft die Aufteilung nicht über eine normale Umlage in der Heizkostenabrechnung. Dann kann ein Erstattungsanspruch gegen den Vermieter relevant werden, der innerhalb der gesetzlichen Frist in Textform geltend zu machen ist. (CO2KostAufG § 6)
Verbindung zur HeizkostenV
Das CO2KostAufG verteilt die CO₂-Kosten. Die HeizkostenV regelt daneben die Verbrauchserfassung und Verteilung der Heiz- und Warmwasserkosten. Für Vermieter gehört beides in einen gemeinsamen Heizkostenprozess: erst Messdaten und Kostenbasis sauber halten, dann CO₂-Stufe und Vermieteranteil berechnen.
Quellen
- CO2KostAufG, gesetze-im-internet.de
- CO2KostAufG § 3
- CO2KostAufG § 6
- CO2KostAufG § 7
- CO2KostAufG Anlage, Stufenmodell
- BMWK zur Berechnung und Aufteilung der CO₂-Kosten
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Die Seite fasst typische Praxisfolgen für private Vermieter zusammen.
