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Nebenkosten-Wiki für Vermieter

Rechtsprechung

Nebenkosten · BetrKV §2 Nr. 13

Sach- und Haftpflichtversicherung

Versicherungskosten sind umlagefähig, wenn sie objektbezogene Sach- oder Haftpflichtrisiken betreffen. Private Vermieterpolicen oder Rechtsschutz gehören nicht automatisch dazu.

Kurzantwort

Schnelle Einordnung

Ja, wenn die Police ein objektbezogenes Sach- oder Haftpflichtrisiko absichert. Rechtsschutz, private Policen und Schadensselbstbehalte sind kritisch.

Ja, in der Regel

  • Objektbezogene Gebäude-, Glas- oder Haftpflichtversicherung für die in BetrKV §2 Nr. 13 genannten Risiken.

Kommt darauf an

  • Rahmenvertrag oder gemischte Police, wenn der objektbezogene Prämienanteil nachvollziehbar ausgewiesen oder aufgeteilt ist.

Nein

  • Rechtsschutz oder private Policen des Vermieters, Selbstbeteiligung und Schadensregulierung als eigene Position.

Abgrenzung

Was gehört dazu, was nicht?

Prüfe immer die konkrete Leistung. Der Rechnungsname allein reicht nicht.

Dazu
Wohngebäudeversicherung gegen Feuer, Sturm, Leitungswasser oder Elementar.
Dazu
Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht.
Dazu
Glasversicherung, Öltankhaftpflicht oder Aufzughaftpflicht, soweit objektbezogen.
Nicht dazu
Rechtsschutzversicherung des Vermieters ohne konkrete Vereinbarung.
Nicht dazu
Selbstbeteiligungen und Schadensfälle als eigene Kostenposition.
Nicht dazu
Einmalige Abschlusskosten, soweit separat ausgewiesen.

Praxis

Entscheidend bei Versicherung

Diese Punkte entscheiden oft darüber, ob die Position nachvollziehbar und richtig zugeordnet ist.

Versichertes Risiko einordnen
Die Police muss ein objektbezogenes Sach- oder Haftpflichtrisiko betreffen, nicht ein persönliches Interesse des Vermieters.
Rahmenvertrag aufteilen
Umfasst ein Vertrag mehrere Objekte oder Risiken, muss der abgerechnete Anteil nachvollziehbar zum Gebäude passen.
Prämie von Schaden trennen
Die laufende Versicherungsprämie ist nicht mit Selbstbeteiligung oder Kosten eines konkreten Schadensfalls gleichzusetzen.

Rechnung lesen

Was auf der Rechnung stehen sollte

Damit eine Kostenposition später erklärt werden kann, braucht es mehr als einen Gesamtbetrag.

  • Versicherungsjahr und Versicherungsnehmer.
  • Versicherte Immobilie oder objektbezogener Anteil.
  • Versicherungsart und Prämie.
  • Bei Rahmenvertrag: nachvollziehbarer Verteilungsmaßstab oder Objektanteil.

Rechnungen

Typische Bezeichnungen

GebäudeversicherungWohngebäudeversicherungHaus- und GrundbesitzerhaftpflichtGlasversicherungElementarschadenversicherung

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Quellen

Primärquellen