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Rechtsprechung

Nebenkosten · BetrKV §2 Nr. 8

Straßenreinigung und Müll

Straßenreinigung und Müllabfuhr sind typische kommunale Betriebskosten. Streit entsteht meist bei Sonderleerungen, Sperrmüll oder Sammelbescheiden.

Kurzantwort

Schnelle Einordnung

Ja, für laufende Straßenreinigungs- und Müllgebühren. Sonderkosten, Bußgelder oder einmalige Maßnahmen müssen gesondert geprüft werden.

Ja, in der Regel

  • Laufende öffentliche oder entsprechende nicht öffentliche Straßenreinigungs- und Müllbeseitigungskosten.

Kommt darauf an

  • Sonderleerung, Sperrmüll oder private Maßnahme, wenn laufender Objektbezug und Verursachung nicht entgegenstehen und der Ansatz nachvollziehbar ist.

Nein

  • Bußgelder, Mahn- und Säumniskosten, einmalige Investitionen sowie individuell zurechenbare Fehlverhaltenskosten.

Abgrenzung

Was gehört dazu, was nicht?

Prüfe immer die konkrete Leistung. Der Rechnungsname allein reicht nicht.

Dazu
Regelmäßige Müllabfuhr und Tonnengebühren.
Dazu
Straßenreinigungsgebühren.
Dazu
Laufende Gebühren aus kommunalen Abgabenbescheiden.
Nicht dazu
Sondermüll wegen Fehlverhalten einzelner Nutzer, wenn nicht sauber zuordenbar.
Nicht dazu
Bußgelder, Mahngebühren oder Säumniszuschläge.
Nicht dazu
Anschaffung baulicher Müllanlagen als Investition.

Praxis

Entscheidend bei Straßenreinigung und Müll

Diese Punkte entscheiden oft darüber, ob die Position nachvollziehbar und richtig zugeordnet ist.

Regelgebühr vom Sonderfall trennen
Regelmäßige Entsorgung und Reinigung ist von Sanktionen, Einmalmaßnahmen und personenbezogenen Kosten zu unterscheiden.
Sammelbescheid richtig zuordnen
Der Beleg muss nicht künstlich getrennt werden; Müll- und Straßenreinigungsanteile müssen in der Abrechnung aber erkennbar sein.
Doppelansätze vermeiden
Dieselbe kommunale Position darf nicht zusätzlich bei öffentlichen Lasten oder sonstigen Kosten erscheinen.

Rechnung lesen

Was auf der Rechnung stehen sollte

Damit eine Kostenposition später erklärt werden kann, braucht es mehr als einen Gesamtbetrag.

  • Gebühren- oder Leistungszeitraum.
  • Bezeichnung Müllabfuhr, Abfallgebühr, Straßenreinigung oder privater Dienst.
  • Grundstück, Objekt oder Abrechnungseinheit.
  • Bei Sammelbescheid: ausgewiesene Teilbeträge oder nachvollziehbare Zuordnung zu Müll und Straße.

Rechnungen

Typische Bezeichnungen

MüllabfuhrAbfallgebührenStraßenreinigungWinterdienst KommuneRestmüll/Biomüll/Papier

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Quellen

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