Nebenkosten
Hier findet ihr Entscheidungen und Einordnungen zu Nebenkosten im Mietrecht – Betriebskostenabrechnung, Fristen und formelle Anforderungen, praxisnah zusammengefasst.
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Nebenkostenabrechnung: Maßgeblich sind zutreffende Wohnfläche und vereinbarter Umlageschlüssel
AG Hameln (32 C 19/22): Bei der Betriebskostenabrechnung wurden 90 statt 104 qm angesetzt; bei Wasser/Abwasser blieb der vertragliche Schlüssel nach Kopfteilen maßgeblich.
Nebenkostenforderung bleibt bis zur ordentlichen Belegeinsicht zurückgestellt
AG Münster (38 C 1947/22): Wegen fehlender geordneter Belegeinsicht mit Zahlungsbelegen war die Nebenkostenforderung zunächst nicht fällig.
Unklare Sammelpositionen
Das LG Bochum hält mehrere Nebenkostenpositionen wegen unklarer Bezeichnung und fehlender Umlagevereinbarung für teilweise fehlerhaft.
Strompauschale darf in der Nebenkostenabrechnung nicht wie Vorauszahlung behandelt werden
LG Lübeck (14 S 21/22): Bei einer nicht abrechenbaren Strompauschale sind bei der Korrektur einer Betriebskostenabrechnung sowohl Stromkosten als auch Pauschalzahlungen herauszurechnen.
Belegeinsicht bei Hamburger Mietwohnung: Keine Pflicht zur Fahrt nach Leipzig
AG Hamburg (49 C 410/23): Für eine Hamburger Mietwohnung muss die Vermieterin die Belegeinsicht zur Betriebskostenabrechnung in Hamburg ermöglichen; ohne Einsicht besteht ein Zurückbehaltungsrecht gegen Nachforderungen.
Betriebskostenabrechnung: Sammelposition aus Gartenpflege und Hausmeister kann unwirksam sein
AG Hamburg (49 C 535/23): Eine Betriebskostenabrechnung mit der Sammelposition „Gartenpflege/Hausmeister“ ist formell unwirksam, wenn unterschiedliche Kostenarten ohne zulässigen Ausnahmefall vermischt werden.
Nebenkosten sind auf ausdrücklich vereinbarte Positionen begrenzt?
AG Hamburg (9 C 467/23): Sind im Mietvertrag nur einzelne Betriebskostenarten ausdrücklich genannt, ist diese Liste nach Auffassung des Gerichts abschließend; weitere Positionen können dann nicht nachgefordert werden.
Nebenkostenabrechnung im Einfamilienhaus kann auch ohne Literangaben formell wirksam sein
LG Lübeck (1 S 3/26): Bei einem vermieteten Einfamilienhaus kann eine Nebenkostenabrechnung nach Auffassung des Gerichts auch ohne Angabe der verbrauchten Heizöl-Liter formell ordnungsgemäß sein.