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Rechtsprechung

Nebenkosten · BetrKV §2 Nr. 2

Wasserversorgung

Wasserkosten sind umlagefähig, wenn Verbrauch, Grundgebühren, Zähler und Abrechnung laufenden Betrieb betreffen. Reparaturen an Leitungen oder Armaturen bleiben draußen.

Kurzantwort

Schnelle Einordnung

Ja, wenn Verbrauch, Grundpreis, Zähler oder Abrechnung der laufenden Wasserversorgung zuzuordnen sind. Rohrbruch, neue Leitungen und Armaturenreparaturen nicht.

Ja, in der Regel

  • Verbrauch, Grundgebühr, Zählerüberlassung, Eichung, Ablesung und laufender Betrieb der Anlage.

Kommt darauf an

  • Gemischte Dienstleister- oder Anlagenrechnung, wenn laufender Betrieb erkennbar bleibt und Reparatur- oder Investitionsanteile nicht angesetzt werden.

Nein

  • Rohrbruchbeseitigung, Leitungs- oder Armaturenreparatur, Neuinstallation und allgemeine Verwaltung.

Abgrenzung

Was gehört dazu, was nicht?

Prüfe immer die konkrete Leistung. Der Rechnungsname allein reicht nicht.

Dazu
Frischwasser/Kaltwasser und Grundpreis.
Dazu
Miete, Eichung, Ablesung und Abrechnung von Wasserzählern.
Dazu
Wartung von Wassermengenreglern und Betrieb von Aufbereitungsanlagen.
Nicht dazu
Rohrbruch, defekte Armaturen oder Leitungsreparaturen.
Nicht dazu
Neuinstallation von Leitungen, Zählern oder Anlagen.
Nicht dazu
Allgemeine Verwaltung ohne Bezug zur Wasserabrechnung.

Praxis

Entscheidend bei Wasserversorgung

Diese Punkte entscheiden oft darüber, ob die Position nachvollziehbar und richtig zugeordnet ist.

Laufende Versorgung abgrenzen
Verbrauch, Zähler und Betrieb sind von Reparatur oder Erneuerung zu unterscheiden.
Abrechnungseinheit nachvollziehen
Verbrauchswerte, Zählerbezug oder der verwendete Ersatzschlüssel müssen zum Objekt passen.
Doppelzählung vermeiden
Warmwasser- oder Verbundanlagenanteile dürfen nicht zusätzlich als Kaltwasser angesetzt werden.

Rechnung lesen

Was auf der Rechnung stehen sollte

Damit eine Kostenposition später erklärt werden kann, braucht es mehr als einen Gesamtbetrag.

  • Liefer- oder Leistungszeitraum.
  • Verbrauch, Grundpreis und gegebenenfalls Zählernummer oder Messstelle.
  • Objekt, Lieferstelle oder Abrechnungseinheit.
  • Bei gemischter Rechnung: erkennbare laufende Betriebs- gegenüber Reparaturanteilen.

Rechnungen

Typische Bezeichnungen

FrischwasserKaltwasserWassergrundgebührWasserzähler-MieteEichkosten Wasserzähler

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Quellen

Primärquellen