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Rechtsprechung

Nebenkosten · BetrKV §2 Nr. 5

Warmwasser

Warmwasserkosten müssen zeigen, welche Kosten auf Wasser, Erwärmung und Messdienst entfallen. Bei gemeinsamen Anlagen darf nichts doppelt in Heizung und Warmwasser landen.

Kurzantwort

Schnelle Einordnung

Ja, wenn Wasser, Erwärmung und Messdienst sauber dem Warmwasser zugeordnet sind. Wichtig ist, keine Kosten doppelt bei Wasser oder Heizung anzusetzen.

Ja, in der Regel

  • Wasserversorgung, Wassererwärmung und Messdienst für die zentrale Warmwasserversorgung, soweit nicht bereits an anderer Stelle berücksichtigt.

Kommt darauf an

  • Gemeinsame Heizungs- oder Warmwasserrechnung, wenn die Zuordnung nach HeizkostenV nachvollziehbar und doppelfrei ist.

Nein

  • Reparatur oder Erneuerung von Speicher, Leitungen und Armaturen sowie bereits als Wasser- oder Heizkosten angesetzte Beträge.

Abgrenzung

Was gehört dazu, was nicht?

Prüfe immer die konkrete Leistung. Der Rechnungsname allein reicht nicht.

Dazu
Wasserverbrauch für Warmwasser.
Dazu
Energie für Erwärmung und laufender Anlagenbetrieb.
Dazu
Messdienst, Ablesung, Eichung, Berechnung und Aufteilung.
Nicht dazu
Reparatur von Speicher, Leitungen oder Armaturen.
Nicht dazu
Neue Anlagen oder Modernisierung.
Nicht dazu
Doppelte Erfassung von Wasser- oder Messdienstkosten.

Praxis

Entscheidend bei Warmwasser

Diese Punkte entscheiden oft darüber, ob die Position nachvollziehbar und richtig zugeordnet ist.

Warmwasseranteil nachvollziehen
Wasser, Erwärmung und Messdienst müssen der Warmwasserversorgung zugeordnet werden können.
Gemeinsame Rechnung richtig weiterverarbeiten
Sie muss nicht künstlich auf Belegebene zerlegt werden; die Abrechnung muss die Zuordnung nachvollziehbar erklären.
Doppelansätze vermeiden
Wasser- und Messdienstanteile dürfen nicht zusätzlich unter Wasserversorgung oder Heizung auftauchen.

Rechnung lesen

Was auf der Rechnung stehen sollte

Damit eine Kostenposition später erklärt werden kann, braucht es mehr als einen Gesamtbetrag.

  • Leistungszeitraum und versorgte Anlage oder Abrechnungseinheit.
  • Verbrauchs-, Grund- und Messdienstangaben, soweit vorhanden.
  • Bezeichnung der Warmwasserbereitung oder Warmwasserlieferung.
  • Bei Verbundanlage: Rechenweg oder Hinweis auf die Zuordnung nach HeizkostenV.

Rechnungen

Typische Bezeichnungen

WarmwasserWWErwärmung WasserWarmwasserabrechnungMessdienst Warmwasser

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Quellen

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