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Rechtsprechung

Nebenkosten · BetrKV §2 Nr. 3

Entwässerung

Entwässerung betrifft laufende Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser. Wichtig ist die Trennung zwischen kommunalen Gebühren und baulichen Arbeiten am Leitungssystem.

Kurzantwort

Schnelle Einordnung

Ja, wenn es um laufende Schmutz- oder Niederschlagswassergebühren geht. Kanalreparaturen, Anschlussbeiträge und Sanierungen sind keine Betriebskosten.

Ja, in der Regel

  • Laufende Gebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser oder den Betrieb einer Entwässerungsanlage.

Kommt darauf an

  • Kombinierte kommunale Abgabe oder private Anlagenrechnung, wenn Entwässerungsanteil, Objekt und Zeitraum nachvollziehbar sind.

Nein

  • Kanal- oder Rohrsanierung, Anschlussbeiträge, erstmalige Herstellung und Verwaltungskosten.

Abgrenzung

Was gehört dazu, was nicht?

Prüfe immer die konkrete Leistung. Der Rechnungsname allein reicht nicht.

Dazu
Schmutzwassergebühren.
Dazu
Niederschlagswassergebühren.
Dazu
Laufende Gebühren für Grundstücksentwässerung nach Bescheid.
Nicht dazu
Kanalsanierung, Rohrreparatur oder Dichtheitsbeseitigung.
Nicht dazu
Einmalige Anschlussbeiträge.
Nicht dazu
Verwaltungskosten für die Gebührenbearbeitung.

Praxis

Entscheidend bei Entwässerung

Diese Punkte entscheiden oft darüber, ob die Position nachvollziehbar und richtig zugeordnet ist.

Gebühr von Baumaßnahme trennen
Laufende Entwässerungskosten sind von Sanierung und erstmaligem Anschluss abzugrenzen.
Entwässerungsart erkennen
Schmutz- und Niederschlagswasser oder private Anlagenleistungen sollten nachvollziehbar bezeichnet sein.
Nicht mit Wasser überschneiden
Wasserverbrauch und Entwässerungsgebühr können zusammenhängen, dürfen aber nicht als derselbe Betrag doppelt erscheinen.

Rechnung lesen

Was auf der Rechnung stehen sollte

Damit eine Kostenposition später erklärt werden kann, braucht es mehr als einen Gesamtbetrag.

  • Gebühren- oder Leistungszeitraum.
  • Bezeichnung wie Schmutz-, Niederschlagswasser oder Grundstücksentwässerung.
  • Grundstück, Flurstück oder Abrechnungseinheit.
  • Bei Sammelbescheid: ausgewiesener Entwässerungsanteil oder nachvollziehbare Zuordnung.

Rechnungen

Typische Bezeichnungen

AbwasserSchmutzwasserNiederschlagswasserKanalgebührenEntwässerungsgebühr

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Quellen

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