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Rechtsprechung

Nebenkosten · BetrKV §2 Nr. 9

Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung

Reinigungskosten sind umlagefähig, wenn sie regelmäßig gemeinschaftliche Flächen betreffen. Ungezieferbekämpfung braucht besonders saubere Abgrenzung zu einmaligen Mängeln.

Kurzantwort

Schnelle Einordnung

Ja, für regelmäßige Reinigung gemeinsamer Flächen und laufende Schädlingsbekämpfung. Sonderreinigung nach Schäden oder Bauarbeiten zählt nicht automatisch.

Ja, in der Regel

  • Regelmäßige Reinigung gemeinsamer Flächen und laufende Schädlingsbekämpfung mit Gebäudebezug.

Kommt darauf an

  • Sonderreinigung oder Schädlingsbekämpfung, wenn Anlass, Wiederkehr und Objektbezug für eine laufende Position sprechen.

Nein

  • Reinigung nach Bauarbeiten oder Schäden, einmalige zurechenbare Sonderreinigung und Mängelbeseitigung.

Abgrenzung

Was gehört dazu, was nicht?

Prüfe immer die konkrete Leistung. Der Rechnungsname allein reicht nicht.

Dazu
Treppenhausreinigung und Reinigung gemeinsamer Flächen.
Dazu
Regelmäßige Reinigung von Keller, Flur oder Gemeinschaftsräumen.
Dazu
Laufende Ungezieferprophylaxe oder Bekämpfung mit Gebäudebezug.
Nicht dazu
Reinigung nach Bauarbeiten oder Schadensfällen.
Nicht dazu
Einmalige Sonderreinigung wegen konkret zurechenbarem Fehlverhalten.
Nicht dazu
Mängelbeseitigung oder Instandsetzung.

Praxis

Entscheidend bei Gebäudereinigung

Diese Punkte entscheiden oft darüber, ob die Position nachvollziehbar und richtig zugeordnet ist.

Gemeinschaftsfläche erkennen
Umlagefähig sind Leistungen für gemeinsame Bereiche, nicht die Innenreinigung einzelner Wohnungen.
Laufende Leistung vom Einzelfall trennen
Bau-, Schadens- oder individuell verursachte Sonderreinigung ist keine gewöhnliche Betriebskostenposition.
Schädlingsbekämpfung einordnen
Anlass, Wiederkehr und Gebäudebezug sollten aus Auftrag und Rechnung hervorgehen.

Rechnung lesen

Was auf der Rechnung stehen sollte

Damit eine Kostenposition später erklärt werden kann, braucht es mehr als einen Gesamtbetrag.

  • Leistungszeitraum und gereinigte Flächen.
  • Leistungsbeschreibung, etwa Treppenhausreinigung oder Schädlingsbekämpfung.
  • Gebäude oder Abrechnungseinheit.
  • Bei Sonderleistung: Anlass und Abgrenzung zur Instandsetzung.

Rechnungen

Typische Bezeichnungen

TreppenhausreinigungHausreinigungObjektreinigungUngezieferbekämpfungSchädlingsbekämpfung

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Quellen

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