Nebenkosten 2026: worauf Vermieter sich vorbereiten sollten
2026 bringt nach Stand 16.05.2026 keine neue allgemeine Grundreform, aber wichtige Preis- und Vollzugsthemen: Gasspeicherumlage, Netzentgelte, CO₂-Routine und die HeizkostenV-Frist Ende 2026.
Für Vermieter zählt
Preisbestandteile ändern sich
Die Gasspeicherumlage entfällt und Netzentgelte verändern sich. Das sind keine neuen Nebenkostenarten, sondern Bestandteile bestehender Kostenblöcke.
Fernablesbarkeit auditieren
Nicht fernablesbare Erfassungsgeräte müssen grundsätzlich bis 31.12.2026 nachgerüstet oder ersetzt sein. Das sollte objektweise geprüft werden.
CO₂-Block beibehalten
Die CO₂-Kostenaufteilung bleibt nach der Verwaltungsevaluation ein fester Bestandteil der Heizkostenabrechnung.
Was 2026 wichtig wird
- Die Gasspeicherumlage entfällt ab 01.01.2026. Für Vermieter ist das keine neue Kostenart, sondern ein Preisbestandteil in Gas- oder Wärmekostenrechnungen. (Bundesregierung)
- Netzentgelte können Stromkostenblöcke verändern. Das betrifft etwa Allgemeinstrom oder Anlagenbetrieb, aber ebenfalls nicht als neue eigene Nebenkostenrubrik. (Bundesnetzagentur)
- Die HeizkostenV-Nachrüstfrist läuft am 31.12.2026 aus. Nicht fernablesbare Ausstattungen zur Verbrauchserfassung müssen grundsätzlich bis dahin nachgerüstet oder ersetzt werden. (HeizkostenV)
- Bei Verstößen droht ein 3-%-Kürzungsrecht. Das betrifft unter anderem fehlende Fernablesbarkeit oder bestimmte Informationspflichten nach der HeizkostenV. (HeizkostenV § 12)
- CO₂-Aufteilung bleibt relevant. Der Evaluationsbericht spricht für eine fortlaufende Anwendung in der Heizkostenabrechnung. (BMWSB, CO2KostAufG § 7)
Was gegenüber 2025 anders ist
- Keine gesicherte neue Reform zu Abrechnungsfrist, Abrechnungszeitraum oder Nachforderungssperre.
- Mehr Risiko im Vollzug: Wer Messsysteme noch nicht umgestellt hat, läuft direkt auf den 31.12.2026 zu.
- Energiepreisbestandteile können Rückfragen auslösen, dürfen aber nicht als neue Kostenarten erfunden werden.
Für die Vorbereitung
- Gerätebestand je Objekt prüfen: Zähler, Heizkostenverteiler, Warmwasser- und Wärmemengenerfassung.
- Umrüstung nicht auf die letzte Abrechnungsphase schieben.
- Gas-, Wärme- und Stromrechnungen als Hauptkostenarten prüfen; Gasspeicherumlage und Netzentgelte nur als Preisbestandteile behandeln.
- CO₂-Kosten weiterhin mit Mieteranteil, Gebäudeeinstufung und Berechnungsgrundlagen ausweisen.
- Digitale Belegmappe, kommunale Bescheide und auffällige Abweichungen sauber dokumentieren.
Hinweis: Diese Seite ist ein Ausblick mit Stand 16.05.2026. Keine Rechtsberatung; neue Gesetze oder Verordnungen können den Stand ändern.
