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Nebenkosten Wiki

Nebenkosten verstehen, prüfen und einordnen

Quellenbasierte Hilfe für private Vermieter: Was umlagefähig ist, welche Regeln für Heiz- und CO₂-Kosten gelten und welche Änderungen für die Abrechnung wichtig werden.

Jahrgang 2024belegte Änderungen

Was ist neu bei Nebenkosten 2024?

2024 ist das Übergangsjahr beim Kabelprivileg. Ab Juli dürfen klassische TV-/Breitbandentgelte nicht mehr wie bisher über die Nebenkosten laufen; Fristen, CO₂-Ausweisung und HeizkostenV-Pflichten bleiben daneben unverändert wichtig.

Für Vermieter zählt

Stichtag

Kabelprivileg endet

Seit 01.07.2024 dürfen monatliche Entgelte für den mietvertraglich vereinbarten TV- oder Breitbandanschluss grundsätzlich nicht mehr über Nebenkosten abgerechnet werden.

Abrechnung 2024

Zeitraum sauber trennen

Bei kalenderjährlicher Abrechnung ist entscheidend, ob Kosten vor oder nach dem Stichtag entstanden sind. Das Rechnungsdatum allein reicht nicht als Einordnung.

Vorbereitung

Digitale Belege vorbereiten

Das BEG IV wurde 2024 verkündet und bereitete die BGB-Regelung zur elektronischen Belegbereitstellung ab 2025 vor.

Was 2024 wirksam wurde

  • Das Nebenkostenprivileg für Kabel/TV/Breitband endet zum 01.07.2024. Monatliche Entgelte für den mietvertraglich vereinbarten Anschluss dürfen seitdem grundsätzlich nicht mehr als Nebenkosten abgerechnet werden. (Bundesnetzagentur)
  • Die Abrechnung 2024 braucht eine Stichtagstrennung. Für Altbestände kann allenfalls der Zeitraum bis 30.06.2024 relevant sein; ab Juli darf die klassische Kabelumlage nicht als Ganzjahresposten weiterlaufen. (Bundesnetzagentur)
  • Glasfaser ist kein einfacher Ersatz für die alte Kabelumlage. Betriebs- und Bereitstellungsmodelle sind gesondert nach TKG/BetrKV zu prüfen. (BetrKV § 2 Nr. 15, § 72 TKG)
  • Das BEG IV wurde am 29.10.2024 verkündet. Für 2024 selbst gilt die spätere BGB-Digitalnorm noch nicht, aber digitale Belegprozesse sollten vorbereitet werden. (BGBl. 2024 I Nr. 323, § 556 BGB)

Was unverändert wichtig blieb

  • Die Zwölfmonatsfrist des § 556 Abs. 3 BGB bleibt unverändert. (§ 556 BGB)
  • CO₂-Kosten müssen seit 2023 weiter mit Mieteranteil, Einstufung und Berechnungsgrundlagen ausgewiesen werden. (CO2KostAufG § 7)
  • HeizkostenV-Pflichten zu Fernablesbarkeit, Informationen und Kürzungsrechten wirken fort. (HeizkostenV § 12)

Für die nächste Abrechnung

  • Telekomkosten nicht aus alten Mustern übernehmen.
  • Kabel-/TV-Kosten 2024 nach Leistungszeitraum prüfen und ab Juli grundsätzlich streichen.
  • Glasfaserkosten nur nach gesonderter rechtlicher Prüfung ansetzen.
  • CO₂-Unterlagen, kommunale Bescheide und Zahlungsbelege in die Belegakte legen.

Hinweis: Keine Rechtsberatung. Die Seite fasst belegbare Änderungen für private Vermieter zusammen und ersetzt keine Prüfung des konkreten Mietvertrags.