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Aufnahme der Lebensgefährtin in die Wohnung: Streitwert wird individuell festgesetzt

Gericht: LG Lübeck, 7. ZivilkammerDatum: 12.12.2023Az: 7 T 341/23

Worum ging es?

  • Ein Mieter verlangte die Zustimmung des Vermieters zur Aufnahme seiner Lebensgefährtin in die Wohnung.
  • Zusätzlich war zunächst eine Klage auf Mängelbeseitigung anhängig, die später zurückgenommen wurde.
  • Streitig war im Beschwerdeverfahren, wie der Streitwert für die Zustimmungsklage zu bemessen ist.

Der Fall:

Der Mieter führte nach eigenen Angaben seit mehr als fünf Jahren eine Beziehung und wollte mit seiner Lebensgefährtin einen gemeinsamen Haushalt in der bestehenden Mietwohnung gründen. Die Bruttomiete lag bei 470 € monatlich.

In der ersten Instanz verfolgte er neben der Zustimmung zur Aufnahme der Lebensgefährtin auch Mängelbeseitigungsansprüche. Der Mängelteil der Klage wurde später zurückgenommen; zur Zustimmung erging ein Anerkenntnisurteil.

Im Anschluss stritten die Beteiligten über den Gebührenstreitwert. Die Klägerseite hielt eine schematische Berechnung über ein Vielfaches der Monatsmiete für richtig, während das Beschwerdegericht den Wert anhand des konkreten Interesses des Mieters an der gemeinsamen Lebensführung und der Kostenbeteiligung bestimmen sollte.

Kurzfazit

  • Die Streitwertbeschwerde der Klägerseite hatte teilweise Erfolg: Das LG Lübeck setzte den erstinstanzlichen Streitwert auf 5.974 € fest.
  • Grund war, dass die Kammer den Wert der Zustimmungsklage mit 4.000 € individuell nach der Bedeutung für die Lebensführung des Mieters bemessen hat und keine starre Formel nach Jahresbeträgen der Kostenbeteiligung angewendet hat.

Warum ist das relevant?

  • Die Entscheidung betrifft die Streitwertbemessung bei der Aufnahme einer Lebensgefährtin in die Mietwohnung und damit die Kostenfrage solcher Verfahren.
  • Sie betont, dass bei § 553-nahen Nutzungskonstellationen persönliche Lebensumstände des Mieters neben wirtschaftlichen Aspekten in die Bewertung einfließen können.

Was heißt das praktisch?

Für Vermieter

  • Bei Streit um die Aufnahme naher Angehöriger oder Lebenspartner ist bei den Verfahrenskosten keine starre Streitwertformel sicher.
  • Für die Streitwertdiskussion können die konkreten Umstände der Wohn- und Lebenssituation des Mieters entscheidend sein.

Für Mieter

  • Wer die Aufnahme eines Lebenspartners durchsetzen will, kann bei der Streitwertfrage auch persönliche Interessen an der gemeinsamen Haushaltsführung darlegen.
  • Die reine erwartete Mietkostenersparnis ist nach dieser Entscheidung nicht der einzige Maßstab für den Wert der Zustimmungsklage.

Quellen

Hinweis: Keine Rechtsberatung. Wir verlinken Primärquellen und geben eine Orientierung.