Nebenkostenforderung bleibt bis zur ordentlichen Belegeinsicht zurückgestellt
Worum ging es?
- Streit gab es über offene Nebenkosten aus den Jahren 2018 bis 2020 für eine Wohnung in Münster.
- Die Mieter verlangten Belegeinsicht zu den Abrechnungen, vor allem zu einzelnen Kostenpositionen und den zugrunde liegenden Zahlungsbelegen.
- Die Vermieterin verlangte anschließend die Zahlung von rund 300 € und zusätzlich rund 50 € aus den Abrechnungen.
Der Fall:
Die Parteien verband ein Mietverhältnis über eine Wohnung. Neben der Grundmiete waren Heiz- und Betriebskosten als Vorauszahlungen vereinbart. Für mehrere Abrechnungsjahre stellte die Vermieterin Nachforderungen in Aussicht und verlangte die Zahlung der offenen Nebenkosten.
Die Mieter baten über ihren Mieterbund um Einsicht in die Unterlagen zu den Abrechnungen. Dabei ging es nicht nur um Rechnungen, sondern auch um Zahlungsbelege und um eine nachvollziehbare Ordnung der Unterlagen. Die Vermieterin legte zwar einzelne Verträge, Rechnungen und einen SAP-Beleg vor, stellte die Unterlagen aber aus Sicht der Mieter nicht vollständig und geordnet genug zusammen.
Vor Gericht stritten die Parteien deshalb vor allem darüber, ob die Nebenkostenforderung schon fällig war oder ob den Mietern wegen der fehlenden Belegeinsicht noch ein Leistungsverweigerungsrecht zustand.
Kurzfazit
- Die Mieter bekamen Recht; die Klage auf Zahlung der Nebenkosten wurde abgewiesen.
- Grund war, dass die Vermieterin keine ausreichende, geordnete Belegeinsicht mit den nötigen Zahlungsbelegen gewährt hatte und die Forderung deshalb noch nicht fällig war.
Warum ist das relevant?
- Das Gericht betont, dass Mieter Nebenkostenabrechnungen ohne besonderes eigenes Interesse prüfen dürfen.
- Zur Belegeinsicht gehören nicht nur Rechnungen, sondern auch Zahlungsbelege und eine nachvollziehbare, geordnete Zusammenstellung.
Was heißt das praktisch?
Für Vermieter
- Belege für Nebenkosten sollten vollständig, sortiert und für Mieter nachvollziehbar bereitgestellt werden.
- Fehlen Zahlungsbelege, kann die Forderung bis zur ordnungsgemäßen Belegeinsicht blockiert sein.
Für Mieter
- Belegeinsicht kann auch ohne Verdacht auf Abrechnungsfehler verlangt werden.
- Wer die Unterlagen nicht geordnet erhält, kann die Zahlung einer Nachforderung zunächst zurückhalten.
Quellen
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Wir verlinken Primärquellen und geben eine Orientierung.