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Rechtsprechung kompakt

Fristlose Kündigung nach falschem Polizeinotruf wegen Hausfriedensstörung

Gericht
AG München
Datum
27.04.2023
Az
472 C 2227/22

Kurz gesagt

Die Vermieterin gewann: Das Mietverhältnis war durch die fristlose Kündigung vom 19.10.2021 beendet.

Illustration zum Mietrechtsfall „Fristlose Kündigung nach falschem Polizeinotruf wegen Hausfriedensstörung“

Fallrahmen

Worum ging es?

  1. 01

    Vermieterin kündigte das Wohnraummietverhältnis fristlos.

  2. 02

    Vorwurf: bewusst falsche Angaben beim Polizeinotruf mit angeblicher „Nazi-Party“.

  3. 03

    Streitpunkt war, ob der Vorfall eine nachhaltige Störung des Hausfriedens rechtfertigt und eine Abmahnung entbehrlich macht.

Lesepfad

Von Sachverhalt zu praktischer Bedeutung

  1. 1Worum ging es?
  2. 2Der Fall
  3. 3Kurzfazit
  4. 4Relevanz
  5. 5Praxis

Sachverhalt

Der Fall

Der Mieter bewohnte die Wohnung seit dem 01.08.2010 mit seiner Tochter. Anlass des Streits war ein nächtlicher Vorfall vom 05.10.2021 in dem Münchner Haus, der später zur Kündigungsfrage führte.

Die Vermieterin sprach am 24.08.2021 und am 19.10.2021 fristlose, hilfsweise ordentliche Kündigungen aus. Sie machte geltend, der Mieter habe über den Polizeinotruf eine angebliche „Nazi-Party“ und rechte Parolen gemeldet, obwohl es dafür keinen Anlass gegeben habe; eine Abmahnung sei entbehrlich.

Der Mieter bestritt das. Er habe die Polizei wegen einer erheblichen Ruhestörung gerufen und dabei nicht von einer großen Naziparty gesprochen. Eine Pflichtverletzung liege nicht vor; andere Mieter hätten den Einsatz zudem nicht bemerkt.

Das Gericht hörte mehrere Zeugen und hielt es für erwiesen, dass der Mieter wissentlich unwahr von einer großen „Nazi-Party“ und gebrüllten rechten Parolen berichtet hatte. Dadurch sei ein größerer Polizeieinsatz ausgelöst und der Hausfrieden nachhaltig gestört worden; die fristlose Kündigung vom 19.10.2021 sei wirksam, eine Abmahnung nicht erforderlich.

Ergebnis

Kurzfazit

  • Die Vermieterin gewann: Das Mietverhältnis war durch die fristlose Kündigung vom 19.10.2021 beendet.
  • Grund: Der Mieter hatte nach Überzeugung des Gerichts bewusst falsche Tatsachen über den Polizeinotruf mit rechtsradikalem Bezug behauptet und damit den Hausfrieden nachhaltig gestört.
  • Eine Abmahnung war ausnahmsweise entbehrlich, weil das zerstörte Vertrauensverhältnis nicht mehr wiederhergestellt werden konnte.

Einordnung

Warum ist das relevant?

  1. 1

    § 543 Abs. 1, Abs. 3 S. 2 Nr. 1, Nr. 2 BGB

  2. 2

    § 569 Abs. 2 BGB

  3. 3

    Nachhaltige Störung des Hausfriedens als wichtiger Grund für die fristlose Kündigung

  4. 4

    Keine Abmahnung bei schwerwiegender, vertrauenszerstörender Pflichtverletzung

Anwendung

Was heißt das praktisch?

Für Vermieter

  • Eine fristlose Kündigung kann auch bei Verhaltensstörungen außerhalb der Wohnung tragen, wenn sie den Hausfrieden nachhaltig beeinträchtigen.
  • Mehrere zeitnah protokollierte Zeugenaussagen und ein neutraler Polizeizeuge können die Kündigungsbegründung stützen.

Für Mieter

  • Wer den Notruf bewusst mit falschen Tatsachen belastet, riskiert eine fristlose Kündigung ohne vorherige Abmahnung.
  • Widersprüchliche Einlassungen zum Auslöser eines Polizeieinsatzes schwächen die eigene Verteidigung erheblich.