Kündigung wegen Verwendung des Kautionssparbuchs
- Gericht
- AG München
- Datum
- 2022-07-06
- Az
- 452 C 19982/21
Kurz gesagt
Der Kläger bekam auf Räumung und Herausgabe Recht.

Fallrahmen
Worum ging es?
- 01
Es ging um die Räumung und Herausgabe einer Wohnung nach einer Kündigung.
- 02
Streitpunkt war, ob die Verwendung eines verpfändeten Kautionssparbuchs für eigene Zwecke eine erhebliche Pflichtverletzung ist.
- 03
Der Beklagte berief sich darauf, ihm sei der Bezug zum Kautionssparbuch nicht bewusst gewesen; er machte einen Bankfehler geltend.
Lesepfad
Von Sachverhalt zu praktischer Bedeutung
Sachverhalt
Der Fall
Der Kläger erwarb die streitgegenständliche Einzimmerwohnung im Jahr 2017 vom Beklagten. Der Beklagte blieb danach als Mieter in der Wohnung. Zu den beurkundeten Mietvertragsbestandteilen gehörte auch eine Kautionssicherung über ein verpfändetes Sparbuch.
Im Januar 2021 ließ sich der Beklagte die Kautionssumme auf sein Girokonto auszahlen. Einige Monate später wurde das Kautionskonto aufgelöst. Der Vermieter sah darin eine erhebliche Pflichtverletzung, weil der Mieter über einen verpfändeten Sicherungsgegenstand zu eigenen Zwecken verfügt hatte.
Der Kläger kündigte das Mietverhältnis zunächst im Juli 2021 fristlos. Im August 2021 wiederholte er die fristlose Kündigung und erklärte hilfsweise die ordentliche Kündigung. Nachdem er im September 2021 die Kaution erhalten hatte, stellte er zwar die nachträgliche Unwirksamkeit der fristlosen Kündigung fest, hielt aber an der ordentlichen Kündigung fest.
Der Beklagte wandte ein, ihm sei nicht bewusst gewesen, dass das ausgezahlte Guthaben das verpfändete Kautionssparbuch betroffen habe; der Fehler liege bei der Bank. Das Gericht musste deshalb klären, ob dieses Verhalten dem Mieter zurechenbar war und ob trotz nachträglicher Zahlung die ordentliche Kündigung das Mietverhältnis beendet hatte.
Ergebnis
Kurzfazit
- Der Kläger bekam auf Räumung und Herausgabe Recht.
- Grund war die dem Beklagten zurechenbare erhebliche Pflichtverletzung durch die Verwendung des verpfändeten Kautionssparbuchs zu eigenen Zwecken.
- Eine Abmahnung war nicht erforderlich; die spätere Rückzahlung heilte den Kündigungsgrund nicht.
Einordnung
Warum ist das relevant?
- 1
Kündigung wegen erheblicher Pflichtverletzung
- 2
Verwendung der Mietsicherheit zu eigenen Zwecken
- 3
Zurechnung grober Fahrlässigkeit trotz Bankmitwirkung
Anwendung
Was heißt das praktisch?
Für Vermieter
- Verpfändete Kautionsmittel und deren Sicherungszweck sollten sauber dokumentiert sein.
- Eine unbefugte Verfügung über die Mietsicherheit kann einen Kündigungsgrund liefern.
Für Mieter
- Verpfändete Kautionsmittel dürfen nicht für eigene Zwecke verwendet werden.
- Ein Hinweis auf einen Bankfehler hilft nur, wenn kein eigenes Verschulden vorliegt.
