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Rechtsprechung kompakt

Kündigung wegen Verwendung des Kautionssparbuchs

Gericht
AG München
Datum
2022-07-06
Az
452 C 19982/21

Kurz gesagt

Der Kläger bekam auf Räumung und Herausgabe Recht.

Illustration zum Mietrechtsfall „Kündigung wegen Verwendung des Kautionssparbuchs“

Fallrahmen

Worum ging es?

  1. 01

    Es ging um die Räumung und Herausgabe einer Wohnung nach einer Kündigung.

  2. 02

    Streitpunkt war, ob die Verwendung eines verpfändeten Kautionssparbuchs für eigene Zwecke eine erhebliche Pflichtverletzung ist.

  3. 03

    Der Beklagte berief sich darauf, ihm sei der Bezug zum Kautionssparbuch nicht bewusst gewesen; er machte einen Bankfehler geltend.

Lesepfad

Von Sachverhalt zu praktischer Bedeutung

  1. 1Worum ging es?
  2. 2Der Fall
  3. 3Kurzfazit
  4. 4Relevanz
  5. 5Praxis

Sachverhalt

Der Fall

Der Kläger erwarb die streitgegenständliche Einzimmerwohnung im Jahr 2017 vom Beklagten. Der Beklagte blieb danach als Mieter in der Wohnung. Zu den beurkundeten Mietvertragsbestandteilen gehörte auch eine Kautionssicherung über ein verpfändetes Sparbuch.

Im Januar 2021 ließ sich der Beklagte die Kautionssumme auf sein Girokonto auszahlen. Einige Monate später wurde das Kautionskonto aufgelöst. Der Vermieter sah darin eine erhebliche Pflichtverletzung, weil der Mieter über einen verpfändeten Sicherungsgegenstand zu eigenen Zwecken verfügt hatte.

Der Kläger kündigte das Mietverhältnis zunächst im Juli 2021 fristlos. Im August 2021 wiederholte er die fristlose Kündigung und erklärte hilfsweise die ordentliche Kündigung. Nachdem er im September 2021 die Kaution erhalten hatte, stellte er zwar die nachträgliche Unwirksamkeit der fristlosen Kündigung fest, hielt aber an der ordentlichen Kündigung fest.

Der Beklagte wandte ein, ihm sei nicht bewusst gewesen, dass das ausgezahlte Guthaben das verpfändete Kautionssparbuch betroffen habe; der Fehler liege bei der Bank. Das Gericht musste deshalb klären, ob dieses Verhalten dem Mieter zurechenbar war und ob trotz nachträglicher Zahlung die ordentliche Kündigung das Mietverhältnis beendet hatte.

Ergebnis

Kurzfazit

  • Der Kläger bekam auf Räumung und Herausgabe Recht.
  • Grund war die dem Beklagten zurechenbare erhebliche Pflichtverletzung durch die Verwendung des verpfändeten Kautionssparbuchs zu eigenen Zwecken.
  • Eine Abmahnung war nicht erforderlich; die spätere Rückzahlung heilte den Kündigungsgrund nicht.

Einordnung

Warum ist das relevant?

  1. 1

    Kündigung wegen erheblicher Pflichtverletzung

  2. 2

    Verwendung der Mietsicherheit zu eigenen Zwecken

  3. 3

    Zurechnung grober Fahrlässigkeit trotz Bankmitwirkung

Anwendung

Was heißt das praktisch?

Für Vermieter

  • Verpfändete Kautionsmittel und deren Sicherungszweck sollten sauber dokumentiert sein.
  • Eine unbefugte Verfügung über die Mietsicherheit kann einen Kündigungsgrund liefern.

Für Mieter

  • Verpfändete Kautionsmittel dürfen nicht für eigene Zwecke verwendet werden.
  • Ein Hinweis auf einen Bankfehler hilft nur, wenn kein eigenes Verschulden vorliegt.