Kündigung wegen unpünktlicher Mietzahlungen
- Gericht
- AG Hamburg
- Datum
- 25.02.2022
- Az
- 48 C 304/21
Kurz gesagt
Die Vermieterin verlor die Räumungsklage.

Fallrahmen
Worum ging es?
- 01
Vermieterin kündigt eine Wohnraummiete wegen wiederholt verspäteter Mietzahlungen.
- 02
Vor der Kündigung hatte sie die Mieterin abgemahnt und eine Kündigung angedroht.
- 03
Streitpunkt ist auch, ob die später per Schriftsatz erklärten Kündigungen die Form wahren.
Lesepfad
Von Sachverhalt zu praktischer Bedeutung
Sachverhalt
Der Fall
Seit dem Mietvertrag vom 6.1.2016 bewohnte die Mieterin eine Wohnung in Hamburg. Die Miete betrug zuletzt 540 Euro netto; fällig war sie bis zum dritten Werktag. Von Mai 2020 bis November 2021 kamen die Zahlungen oft verspätet an; einzelne Mieten wurden später ausgeglichen.
Die Vermieterseite mahnte das Zahlungsverhalten am 2.4.2021 ab und drohte Kündigung an. Als sich erneut Verzögerungen zeigten, kündigte sie am 9.11.2021 fristlos, hilfsweise ordentlich, und verlangte die Herausgabe.
Nach der Abmahnung zahlte die Mieterin zunächst zuverlässiger: Die Aprilmiete ging am 6.4.2021 ein, bis August wurden die Mieten pünktlich oder sogar vorzeitig gezahlt. Für September und November sah das Gericht nur geringfügige Verzögerungen; die Oktobermiete kam verspätet, aber noch vor Wirksamwerden der Kündigung. Zur Verhandlung erschien die Mieterin nicht.
Das Amtsgericht Hamburg wies die Räumungsklage ab. Trotz längerer unpünktlicher Zahlungen hielt es nach der Abmahnung keinen wichtigen Grund für eine fristlose oder ordentliche Kündigung für gegeben; die Mieterin kehrte zur Vertragstreue zurück. Die später per Schriftsatz erklärten Kündigungen wirkten nicht, weil der per beA eingereichte Schriftsatz nur als gerichtlicher Ausdruck zuging und damit weder Schrift- noch elektronische Form wahrte.
Ergebnis
Kurzfazit
- Die Vermieterin verlor die Räumungsklage.
- Das Gericht sah nach der Abmahnung keinen wichtigen Grund für eine fristlose oder ordentliche Kündigung.
- Die später per Schriftsatz erklärten Kündigungen genügten zudem nicht der Schriftform bzw. elektronischen Form.
Einordnung
Warum ist das relevant?
- 1
Fortdauernde Zahlungsunpünktlichkeit kann grundsätzlich einen wichtigen Grund für eine Kündigung stützen.
- 2
Entscheidend ist eine Gesamtwürdigung, vor allem das Verhalten nach einer Abmahnung.
- 3
Eine Kündigung muss dem Mieter in der erforderlichen Form zugehen; ein gerichtlicher Ausdruck genügt dafür nicht.
Anwendung
Was heißt das praktisch?
Für Vermieter
- Abmahnungen sollten den konkreten Verzugsverlauf sauber dokumentieren.
- Nach der Abmahnung zählt besonders, ob sich das Zahlungsverhalten nachhaltig verschlechtert oder verbessert.
- Kündigungen müssen dem Mieter in der richtigen Form zugehen, nicht nur beim Gericht vorliegen.
Für Mieter
- Pünktlichere Zahlungen nach einer Abmahnung können eine Kündigung entkräften.
- Geht eine Kündigung nur als gerichtlicher Ausdruck zu, kann sie an der Form scheitern.
