Fristlose Kündigung wegen massiver Hausfriedensstörung
- Gericht
- LG Hamburg, 16. Zivilkammer
- Datum
- 23.06.2021
- Az
- 316 T 24/21
Kurz gesagt
Der Vermieter bekam Recht, weil die schwere Hausfriedensstörung die Gesundheit anderer Mieter gefährdete.

Fallrahmen
Worum ging es?
- 01
Der Vermieter kündigte das Mietverhältnis fristlos wegen einer schweren Störung des Hausfriedens.
- 02
Auslöser war ein Vorfall mit einer Nachbarin, bei dem es zu körperlicher Gewalt und Pfefferspray kam.
- 03
Im Verfahren ging es außerdem um die Frage, wie eine schwere psychische Erkrankung und Schuldunfähigkeit zu bewerten sind.
Lesepfad
Von Sachverhalt zu praktischer Bedeutung
Sachverhalt
Der Fall
Die Mieterin lebte in einer Hamburger Wohnung und litt an einer paranoiden Schizophrenie, rezidivierenden depressiven Störungen sowie einer emotional-instabilen Persönlichkeitsstörung vom Borderline-Typ. Im Haus eskalierte ein Vorfall mit einer Nachbarin, nachdem die Mieterin wegen einer vermuteten Katze in deren Wohnung nachsehen wollte.
Die Vermieterin sah darin eine nachhaltige Störung des Hausfriedens und erklärte am 08.01.2021 die fristlose Kündigung. Sie verlangte die Räumung und hielt das Festhalten am Vertrag für unzumutbar.
Die Mieterin wandte sich gegen die Ablehnung von Prozesskostenhilfe durch das Amtsgericht und legte sofortige Beschwerde ein. Im Raum standen ihre schwere Erkrankung, ihre Schuldunfähigkeit und die Folgen eines Wohnungsverlustes.
Das LG Hamburg wies die sofortige Beschwerde zurück. Es hielt die fristlose Kündigung nach § 543 Abs. 1 BGB und § 569 Abs. 2 BGB für wirksam, weil die Mieterin die Nachbarin an den Haaren packte, an die Wand drückte und Pfefferspray versprühte; die Gesundheit anderer Hausbewohner sei ernsthaft gefährdet, und auch Erkrankung und Schuldunfähigkeit änderten nichts.
Ergebnis
Kurzfazit
- Der Vermieter bekam Recht, weil die schwere Hausfriedensstörung die Gesundheit anderer Mieter gefährdete.
- Die fristlose Kündigung hielt das Gericht für wirksam, weil die schwere Störung des Hausfriedens die Gesundheit anderer Mieter ernsthaft gefährdete.
- Auch die psychische Erkrankung und fehlendes Verschulden der Mieterin überwogen diese Gefährdung hier nicht.
Einordnung
Warum ist das relevant?
- 1
§ 543 Abs. 1 BGB: wichtiger Grund für die fristlose Kündigung
- 2
§ 569 Abs. 2 BGB: nachhaltige Störung des Hausfriedens
- 3
Schuldunfähigkeit schließt die Kündigung nicht automatisch aus
- 4
Gesundheitsgefährdung anderer Hausbewohner ist ein besonders schweres Gewicht in der Abwägung
Anwendung
Was heißt das praktisch?
Für Vermieter
- Bei massiven Hausfriedensstörungen kann eine fristlose Kündigung auch ohne Verschulden des Mieters möglich sein.
- Dokumentiere Vorfälle sorgfältig, besonders wenn andere Bewohner körperlich betroffen sind oder eine Gesundheitsgefahr besteht.
- Bei psychisch erkrankten Mietern ist die Interessenabwägung besonders sorgfältig zu begründen.
Für Mieter
- Eine psychische Erkrankung schützt nicht automatisch vor einer Kündigung, wenn andere Mieter ernsthaft gefährdet werden.
- Bei Konflikten im Haus ist eine frühe Deeskalation wichtig; sonst kann der Hausfrieden als nachhaltig gestört gelten.
- Wer sich in einem akuten Ausnahmezustand befindet, sollte schnell Unterstützung organisieren, bevor weitere Vorfälle passieren.
