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Sind Maklerkosten beim Eigentumserwerb nach einer Eigenbedarfskündigung als Schaden ersatzfähig?

Gericht: BGH, VIII. ZivilsenatDatum: 09.12.2020Az: VIII ZR 238/18

Worum ging es?

  • Mieter zieht nach einer (pflichtwidrigen) Eigenbedarfskündigung aus.
  • Statt eine neue Mietwohnung anzumieten, erwirbt der Mieter Eigentum.
  • Streitpunkt: Sind Maklerkosten für den Eigentumserwerb als Kündigungsfolgeschaden ersatzfähig?

Der Fall:

Ein Mieter verlangte Schadensersatz nach einer aus seiner Sicht unberechtigten, auf Eigenbedarf gestützten Kündigung. Die Vermieterin kündigte mit Schreiben Anfang Dezember 2011 zum Ende August 2012 und begründete dies damit, die Wohnung werde für die Tochter eines Gesellschafters benötigt.

Es kam zu einer Räumungsklage; während des laufenden Berufungsverfahrens erwarb der Mieter eine Eigentumswohnung unter Einschaltung eines Maklers. Er machte später geltend, der Eigenbedarf sei von Anfang an nur vorgetäuscht gewesen und/oder es sei versäumt worden, ihn über einen Wegfall des Eigenbedarfs vor Ablauf der Kündigungsfrist zu informieren.

Streitig war in diesem Zusammenhang unter anderem, ob Maklerkosten, die beim Eigentumserwerb als Reaktion auf die Kündigung angefallen sind, als ersatzfähiger Kündigungsfolgeschaden verlangt werden können.

Kurzfazit

  • Maklerkosten für den Eigentumserwerb sind hier regelmäßig nicht als Kündigungsfolgeschaden erstattungsfähig.
  • Der BGH grenzt damit den ersatzfähigen Schaden vom „reinen Wohnungswechsel“ gegenüber dem Eigentumserwerb ab.

Warum ist das relevant?

  • Praxisfrage: Welche Kündigungsfolgeschäden muss der Vermieter ersetzen (z.B. bei vorgeschobenem Eigenbedarf)?
  • Diese Entscheidung setzt Grenzen: Eigentumserwerb ≠ Ersatzanmietung. Erwerbsnebenkosten sind nicht automatisch ersatzfähig.

Was heißt das praktisch?

Für Vermieter

  • Maklerkosten für Eigentumserwerb sind typischerweise raus.
  • Andere Folgeschäden (Umzug/Mehrmiete etc.) können trotzdem relevant bleiben.

Für Mieter

  • Eigentumserwerb ist nicht automatisch „ersatzfähiger Ersatzwohnraum“.
  • Ansprüche sollten sauber entlang konkreter Schadenspositionen begründet werden.

Quellen

Hinweis: Keine Rechtsberatung. Wir verlinken Primärquellen und geben eine Orientierung.