Maklerkosten nach Eigenbedarf
- Gericht
- BGH, VIII. Zivilsenat
- Datum
- 09.12.2020
- Az
- VIII ZR 238/18
Tenata-Zusammenfassung: Stand 01.07.2026
Kurz gesagt
Maklerkosten für den Eigentumserwerb sind hier regelmäßig nicht als Kündigungsfolgeschaden erstattungsfähig.

Fallrahmen
Worum ging es?
- 01
Mieter zieht nach einer (pflichtwidrigen) Eigenbedarfskündigung aus.
- 02
Statt eine neue Mietwohnung anzumieten, erwirbt der Mieter Eigentum.
- 03
Streitpunkt: Sind Maklerkosten für den Eigentumserwerb als Kündigungsfolgeschaden ersatzfähig?
Lesepfad
Von Sachverhalt zu praktischer Bedeutung
Sachverhalt
Der Fall
Ein Mieter verlangte Schadensersatz nach einer aus seiner Sicht unberechtigten, auf Eigenbedarf gestützten Kündigung. Die Vermieterin kündigte mit Schreiben Anfang Dezember 2011 zum Ende August 2012 und begründete dies damit, die Wohnung werde für die Tochter eines Gesellschafters benötigt.
Die Vermieterseite verteidigte die Kündigung mit dem geltend gemachten Eigenbedarf und wandte sich gegen die Einordnung der Erwerbsnebenkosten als ersatzfähigen Kündigungsfolgeschaden. Im Streit stand damit nicht nur die Berechtigung der Kündigung, sondern auch die Reichweite eines möglichen Schadensersatzes.
Der Mieter machte geltend, der Eigenbedarf sei von Anfang an nur vorgetäuscht gewesen oder jedenfalls vor Ablauf der Kündigungsfrist weggefallen. Während des Berufungsverfahrens erwarb er eine Eigentumswohnung unter Einschaltung eines Maklers und verlangte später Ersatz der dadurch entstandenen Maklerkosten.
Der BGH stellte klar, dass Maklerkosten für den Erwerb von Wohnungseigentum regelmäßig nicht mehr zu den ersatzfähigen Kündigungsfolgeschäden gehören. Er grenzte diese Erwerbsnebenkosten von Kosten ab, die typischerweise unmittelbar mit der Suche und Anmietung von Ersatzwohnraum zusammenhängen.
Ergebnis
Kurzfazit
- Maklerkosten für den Eigentumserwerb sind hier regelmäßig nicht als Kündigungsfolgeschaden erstattungsfähig.
- Der BGH grenzt damit den ersatzfähigen Schaden vom „reinen Wohnungswechsel“ gegenüber dem Eigentumserwerb ab.
Einordnung
Warum ist das relevant?
- 1
Praxisfrage: Welche Kündigungsfolgeschäden muss der Vermieter ersetzen (z.B. bei vorgeschobenem Eigenbedarf)?
- 2
Diese Entscheidung setzt Grenzen: Eigentumserwerb ≠ Ersatzanmietung. Erwerbsnebenkosten sind nicht automatisch ersatzfähig.
- 3
Entscheidend ist, ob die Schadensposition noch unmittelbar mit dem Verlust der Mietwohnung zusammenhängt.
Anwendung
Was heißt das praktisch?
Für Vermieter
- Maklerkosten für Eigentumserwerb sind typischerweise raus.
- Andere Folgeschäden (Umzug/Mehrmiete etc.) können trotzdem relevant bleiben.
- Eigenbedarf und spätere Änderungen sauber dokumentieren.
- Mögliche Ersatzpositionen getrennt prüfen.
Für Mieter
- Eigentumserwerb ist nicht automatisch „ersatzfähiger Ersatzwohnraum“.
- Ansprüche sollten sauber entlang konkreter Schadenspositionen begründet werden.
- Erwerbsnebenkosten getrennt von Umzugs- oder Mehrmietkosten prüfen.
