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Rechtsprechung kompakt

Kündigung wegen Mieteinbehalt trotz Mängeln wirksam

Gericht
LG Freiburg (Breisgau), 3. Zivilkammer
Datum
02.05.2019
Az
3 S 10/18

Kurz gesagt

Die Beklagten verloren: Die Kammer hielt die Kündigung vom 12.09.2017 für wirksam.

Stilisierte Illustration zu einem Wasserschaden, längerem Mieteinbehalt und einer wirksamen Kündigung.

Fallrahmen

Worum ging es?

  1. 01

    Wohnraummiete nach einem Wasserschaden und behaupteten Mängeln in der Wohnung

  2. 02

    Die Mieter behielten über längere Zeit einen Teil der Miete ein und beriefen sich auf ein Leistungsverweigerungsrecht

  3. 03

    Streit darüber, ob die Kündigung vom 12.09.2017 wegen des Mietrückstands wirksam war

Lesepfad

Von Sachverhalt zu praktischer Bedeutung

  1. 1Worum ging es?
  2. 2Der Fall
  3. 3Kurzfazit
  4. 4Relevanz
  5. 5Praxis

Sachverhalt

Der Fall

Nach einem Wasserschaden in der Wohnung im Juni 2015 kam es zwischen den Parteien zu Streit über die Folgen für die Mietzahlung. Die Mieter behielten über längere Zeit einen Teil der Miete ein und beriefen sich auf mehrere behauptete Mängel sowie auf ein mangelbedingtes Leistungsverweigerungsrecht.

Die Vermieterseite hielt dem entgegen, dass eine Mangelbeseitigung nicht ernsthaft und endgültig verweigert worden sei und der fortgesetzte Mieteinbehalt nach so langer Zeit keine Druckwirkung mehr entfalten könne. Deshalb habe die Kündigung vom 12.09.2017 wegen des entstandenen Rückstands Bestand.

Die Mieterseite machte geltend, wegen der Mängel sei eine hohe Minderung gerechtfertigt gewesen; für die Zeit nach dem Wasserschaden wurden 80 % geltend gemacht. Nach dieser Sicht habe der Rückstand die kündigungsrelevante Schwelle nicht erreicht, und ein Irrtum über die Minderungsquote müsse zugunsten der Mieter berücksichtigt werden.

Das Landgericht folgte dem nur teilweise. Es stellte darauf ab, dass das mangelbedingte Leistungsverweigerungsrecht wegen des erheblichen Zeitablaufs erloschen sei und § 320 BGB nicht dazu diene, die Äquivalenz der Leistungen über den Mieteinbehalt zu sichern. Auch bei angenommener Minderung blieb der Rückstand so hoch, dass die Kündigung wirksam war.

Ergebnis

Kurzfazit

  • Die Beklagten verloren: Die Kammer hielt die Kündigung vom 12.09.2017 für wirksam.
  • Grund: Selbst unterstellte Mängel ließen das mangelbedingte Leistungsverweigerungsrecht nach langem Zeitablauf entfallen; der Mietrückstand blieb damit kündigungsrelevant.
  • Auch mit der geltend gemachten Minderung lag der Rückstand nach der Kammer weiter über der Schwelle für eine Kündigung.

Einordnung

Warum ist das relevant?

  1. 1

    Ein Leistungsverweigerungsrecht nach § 320 BGB kann nach langem Zeitablauf seine Druckwirkung verlieren.

  2. 2

    Für die Kündigungsprüfung zählt der Rückstand nach Abzug der noch tragfähigen Minderung.

  3. 3

    Eine überhöhte Selbsteinschätzung der Minderung schützt nicht automatisch vor einer Kündigung wegen Zahlungsverzugs.

Anwendung

Was heißt das praktisch?

Für Vermieter

  • Bei lang anhaltendem Mieteinbehalt trotz Mängelrüge kann eine Kündigung wegen Rückstands weiterhin greifen.
  • Die Rückstandsberechnung sollte die anerkannte oder voraussichtlich anerkannte Minderung sauber mitdenken.
  • Behauptete Mängel verhindern die Kündigung nicht von selbst, wenn das Leistungsverweigerungsrecht verbraucht ist.

Für Mieter

  • Mängel nicht unbegrenzt als Rechtfertigung für einen Mieteinbehalt behandeln.
  • Wer die Minderungsquote zu hoch ansetzt, riskiert einen kündigungsrelevanten Rückstand.
  • Statt dauerhaft einzubehalten, die Mangelbeseitigung gezielt verfolgen oder die Zahlung unter Vorbehalt prüfen.