Fristlose Kündigung wegen unbefugter Gebrauchsüberlassung an Dritte
- Gericht
- LG Hamburg
- Datum
- 03.11.2023
- Az
- 311 S 25/23
Kurz gesagt
Die Vermieterin bekam Recht und erhielt den Räumungsanspruch.

Fallrahmen
Worum ging es?
- 01
Die Vermieterin kündigte ein Wohnraummietverhältnis fristlos.
- 02
Streitpunkt war, ob der Mieter die Wohnung unbefugt Dritten überlassen hatte.
- 03
Die Vermieterin verlangte nach der Kündigung die geräumte Herausgabe der Wohnung.
Lesepfad
Von Sachverhalt zu praktischer Bedeutung
Sachverhalt
Der Fall
Der Beklagte mietete eine 52 m² große Zweizimmerwohnung in Hamburg, 3. Etage links, mit Keller- und Dachbodenraum. Die Vermieterin warf ihm vor, die Wohnung ohne Erlaubnis längere Zeit anderen Personen zur Nutzung überlassen zu haben.
Mit Schreiben vom 18.08.2022 setzte sie dem Mieter eine Abhilfefrist bis zum 15.09.2022. Nachdem die beanstandete Nutzung nach ihrem Vortrag fortbestand, kündigte sie das Mietverhältnis am 20.09.2022 fristlos.
Der Mieter erklärte, er habe viel Besuch von internationalen Freunden und Cousins. Teilweise blieben diese auch über Nacht, etwa wenn er selbst bei seinen kranken Eltern in Hamburg übernachte; einmal habe er einen alleinstehenden Freund für ein bis zwei Monate aufgenommen.
Vor dem Landgericht sagten zwei Zeuginnen aus dem Haus zur tatsächlichen Nutzung der Wohnung aus. Sie schilderten wechselnde unbekannte Männer, Wohnungsbesichtigungen und Personen mit Koffern; das Gericht musste daraus ableiten, ob noch Besuch oder bereits eine erlaubnispflichtige, auf Dauer angelegte Gebrauchsüberlassung vorlag.
Ergebnis
Kurzfazit
- Die Vermieterin bekam Recht und erhielt den Räumungsanspruch.
- Grund: Die Kammer sah eine unbefugte Gebrauchsüberlassung an Dritte und hielt die fristlose Kündigung nach §§ 543, 569 BGB für wirksam.
Einordnung
Warum ist das relevant?
- 1
Fristlose Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses wegen unbefugter Gebrauchsüberlassung an Dritte.
- 2
Abgrenzung zwischen bloßem Besuch und erlaubnispflichtiger Gebrauchsüberlassung.
- 3
Erheblichkeit der Pflichtverletzung bei fortgesetzter Nutzung trotz Abhilfefrist.
Anwendung
Was heißt das praktisch?
Für Vermieter
- Wer eine unerlaubte Gebrauchsüberlassung rügen will, sollte den Sachverhalt möglichst konkret dokumentieren.
- Eine Abmahnung mit klarer Frist kann die spätere fristlose Kündigung absichern.
Für Mieter
- Wer Besuch aufnimmt, sollte die Grenze zur Gebrauchsüberlassung im Blick behalten.
- Bei Vorwürfen zur Untervermietung oder Mitnutzung sollte die tatsächliche Dauer und Art des Aufenthalts sauber dargestellt werden.
