Tenata
Rechtsprechung kompakt

Lebensgefährtin aufnehmen: Streitwert bei Miete

Gericht
LG Lübeck, 7. Zivilkammer
Datum
12.12.2023
Az
7 T 341/23

Tenata-Zusammenfassung: Stand 01.07.2026

Kurz gesagt

Die Streitwertbeschwerde der Klägerseite hatte teilweise Erfolg: Das LG Lübeck setzte den erstinstanzlichen Streitwert auf 5.974 € fest.

Illustration zum Mietrechtsfall „Lebensgefährtin aufnehmen: Streitwert bei Miete“

Fallrahmen

Worum ging es?

  1. 01

    Ein Mieter verlangte die Zustimmung des Vermieters zur Aufnahme seiner Lebensgefährtin in die Wohnung.

  2. 02

    Zusätzlich war zunächst eine Klage auf Mängelbeseitigung anhängig, die später zurückgenommen wurde.

  3. 03

    Streitig war im Beschwerdeverfahren, wie der Streitwert für die Zustimmungsklage zu bemessen ist.

Lesepfad

Von Sachverhalt zu praktischer Bedeutung

  1. 1Worum ging es?
  2. 2Der Fall
  3. 3Kurzfazit
  4. 4Relevanz
  5. 5Praxis

Sachverhalt

Der Fall

Der Mieter wohnte in einer Mietwohnung mit einer monatlichen Bruttomiete von 470 Euro. Er führte seit mehr als fünf Jahren eine Beziehung und wollte mit seiner Lebensgefährtin einen gemeinsamen Haushalt in der Wohnung gründen. Neben der Zustimmung zur Aufnahme der Lebensgefährtin machte er zunächst auch Mängelbeseitigung geltend.

Auf Vermieterseite blieb es im ersten Rechtszug nach der Rücknahme des Mängelteils bei der Entscheidung über den Zustimmungsantrag. Das Amtsgericht erließ insoweit ein Anerkenntnisurteil und setzte den Streitwert insgesamt auf 4.794 Euro fest, davon 2.820 Euro für die Zustimmung und 1.974 Euro für die Mängelbeseitigung.

Gegen diese Wertfestsetzung wandte sich die Prozessbevollmächtigte des Mieters mit der Beschwerde vom 06.07.2023. Sie verlangte für die Zustimmungsklage den 42-fachen Monatsbetrag der Miete und meinte, § 41 GKG sei nicht einschlägig; maßgeblich seien § 48 Abs. 1 GKG sowie §§ 3 und 9 ZPO.

Das LG Lübeck änderte den Streitwert ab und setzte ihn für die erste Instanz auf 5.974 Euro fest. Für die Zustimmungsklage legte die Kammer 4.000 Euro zugrunde, weil nicht eine starre Jahresmietformel, sondern das konkrete Interesse des Mieters an der gemeinsamen Lebensführung und auch die Kostenersparnis zu bewerten seien. Das Verfahren blieb im Übrigen gebührenfrei.

Ergebnis

Kurzfazit

  • Die Streitwertbeschwerde der Klägerseite hatte teilweise Erfolg: Das LG Lübeck setzte den erstinstanzlichen Streitwert auf 5.974 € fest.
  • Grund war, dass die Kammer den Wert der Zustimmungsklage mit 4.000 € individuell nach der Bedeutung für die Lebensführung des Mieters bemessen hat und keine starre Formel nach Jahresbeträgen der Kostenbeteiligung angewendet hat.

Einordnung

Warum ist das relevant?

  1. 1

    Die Entscheidung betrifft die Streitwertbemessung bei der Aufnahme einer Lebensgefährtin in die Mietwohnung und damit die Kostenfrage solcher Verfahren.

  2. 2

    Sie betont, dass bei § 553-nahen Nutzungskonstellationen persönliche Lebensumstände des Mieters neben wirtschaftlichen Aspekten in die Bewertung einfließen können.

Anwendung

Was heißt das praktisch?

Für Vermieter

  • Bei Streit um die Aufnahme naher Angehöriger oder Lebenspartner ist bei den Verfahrenskosten keine starre Streitwertformel sicher.
  • Für die Streitwertdiskussion können die konkreten Umstände der Wohn- und Lebenssituation des Mieters entscheidend sein.

Für Mieter

  • Wer die Aufnahme eines Lebenspartners durchsetzen will, kann bei der Streitwertfrage auch persönliche Interessen an der gemeinsamen Haushaltsführung darlegen.
  • Die reine erwartete Mietkostenersparnis ist nach dieser Entscheidung nicht der einzige Maßstab für den Wert der Zustimmungsklage.