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Beschädigte Mietsache und fehlende Schönheitsreparaturen: Warum die Ansprüche verjährten

Gericht: OLG Celle, 2. ZivilsenatDatum: 28.02.2022Az: 2 U 124/21

Worum ging es?

  • Nach der Rückgabe eines Mietobjekts machte der Vermieter Ansprüche wegen Beschädigungen, nicht gehöriger Rückgabe der Mietsache und nicht vorgenommener Schönheitsreparaturen geltend.
  • Im Raum stand ein Gesamtbetrag von rund 9.700 €; der Vermieter hatte dafür zuvor einen Mahnbescheid beantragt.
  • Streitpunkt war vor allem, ob die Ansprüche bereits verjährt waren und ob der Mahnbescheid die Verjährung überhaupt hemmen konnte.

Der Fall:

Der Kläger verlangte nach Mietende Ersatz für mehrere Schäden an der zurückgegebenen Mietsache. Genannt werden unter anderem eine beschädigte Außenmarkise, Boden- und Wandfliesen, Wände und Decken, eine Tür sowie fehlende Steckdosenbestandteile.

Die Schlüssel zum Objekt wurden nach dem Vortrag des Klägers am 29. Oktober 2019 an seine Prozessbevollmächtigten übersandt. Am 29. April 2020 stellte der Kläger dann einen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids über den Gesamtbetrag von rund 9.700 €.

Eine Rolle spielte außerdem, dass die Parteien bereits in einem Vorprozess über die Rückzahlung der Mietsicherheit gestritten hatten. Im hiesigen Verfahren ging es deshalb auch darum, wie diese Vorgänge für den Beginn und die Hemmung der Verjährung einzuordnen sind.

Kurzfazit

  • Der Kläger verlor: Das OLG Celle hielt die geltend gemachten Ansprüche für verjährt.
  • Grund: Die Verjährungsfrist nach § 548 Abs. 1 BGB begann mit dem Rückerhalt der Mietsache am 29. Oktober 2019; außerdem war der Mahnbescheid zu pauschal, weil die einzelnen Schadenspositionen nicht hinreichend individualisiert waren.

Warum ist das relevant?

  • Die Entscheidung zeigt, dass bei Ansprüchen wegen Schäden nach Mietende der Zeitpunkt des Rückerhalts für den Verjährungsbeginn entscheidend ist.
  • Wer die Verjährung mit einem Mahnbescheid hemmen will, muss mehrere einzelne Schäden so bezeichnen, dass der Mieter erkennt, worauf sich die Forderung stützt.

Was heißt das praktisch?

Für Vermieter

  • Nach Mietende sollten Schadenspositionen früh und konkret dokumentiert werden, weil § 548 BGB schnell läuft.
  • Ein Mahnbescheid muss mehrere Einzelansprüche sauber bezeichnen; ein bloßer Pauschalverweis auf den Mietvertrag reicht dafür regelmäßig nicht.

Für Mieter

  • Bei pauschalen Forderungen lohnt sich ein Blick auf den Verjährungsbeginn und auf die genaue Bezeichnung der einzelnen Positionen.
  • Die Rückgabe der Schlüssel kann den Fristlauf auslösen, auch wenn die beschädigte Wohnung später erst besichtigt wird.

Quellen

Hinweis: Keine Rechtsberatung. Wir verlinken Primärquellen und geben eine Orientierung.