Eigenbedarfskündigung als Druckmittel für höhere Miete?
Worum ging es?
- Die Vermieterin verlangte nach einer Eigenbedarfskündigung die Räumung einer vermieteten Wohnung.
- Streitig war, ob ein ernsthafter Eigennutzungswunsch für die Wohnung im ersten Obergeschoss bestand oder ob vor allem der Konflikt über Miete und Betriebskosten im Vordergrund stand.
- Außerdem ging es um die Frage, ob die Vermieterin ihren behaupteten Nutzungswunsch im Prozess ausreichend beweisen konnte.
Der Fall:
Die Parteien bewohnten seit 2004 Wohnungen im selben Haus in Münster. Nach der Trennung im Jahr 2012 blieb die Beklagte in der rund 72-m²-Wohnung im ersten Obergeschoss. Ein schriftlicher Mietvertrag aus 2016 sah eine monatliche Miete von 500 € vor, inklusive eines Betriebskostenvorschusses von 350 €.
Ab Ende 2021 forderte die Vermieterin mehrfach eine Mieterhöhung. Ende Januar 2022 kündigte sie das Mietverhältnis zum 31.07.2022 wegen Eigenbedarfs und erklärte, sie wolle die kleinere Wohnung künftig als Zweitwohnsitz in Münster nutzen, unter anderem wegen eines Aufbaustudiums und familiärer Bindungen vor Ort.
Die Mieterin bestritt den Eigenbedarf. Im Verfahren wurde die Vermieterin persönlich angehört. Parallel zeigte der Schriftverkehr aus dem Jahr 2022, dass die Parteien auch nach der Kündigung weiter über eine Fortsetzung des Mietverhältnisses zu geänderten Mietkonditionen verhandelten.
Kurzfazit
- Die Mieterin bekam Recht: Die Räumungsklage wurde abgewiesen.
- Grund war, dass das Gericht den von der Vermieterin behaupteten Eigenbedarf nach der Anhörung und dem Gesamtverlauf nicht als bewiesen ansah, insbesondere wegen fortgesetzter Verhandlungen über eine Mieterhöhung auch nach ausgesprochener Kündigung.
Warum ist das relevant?
- Das Urteil zeigt, dass eine Eigenbedarfskündigung zwar auch für einen Zweitwohnsitz möglich sein kann, der Nutzungswunsch im Streitfall aber konkret und überzeugend nachgewiesen werden muss.
- Wer nach der Kündigung weiter über neue Mietkonditionen verhandelt, kann Zweifel am endgültigen Eigennutzungsentschluss auslösen.
Was heißt das praktisch?
Für Vermieter
- Ein nachvollziehbarer Nutzungsplan für die Wohnung sollte früh dokumentiert und im Prozess konsistent dargestellt werden.
- Nach einer Eigenbedarfskündigung sollten spätere Verhandlungen über Mieterhöhungen oder neue Vertragsmodelle besonders sorgfältig formuliert werden, um keinen gegenteiligen Eindruck zu erzeugen.
Für Mieter
- Bei Zweifeln am behaupteten Eigenbedarf können Umstände aus dem zeitlichen Ablauf und aus Nachrichtenverkehr relevant sein.
- Auch wenn ein Eigenbedarf dem Grunde nach möglich erscheint, muss der Vermieter den konkreten Eigennutzungswillen im Prozess beweisen.
Quellen
Hinweis: Keine Rechtsberatung. Wir verlinken Primärquellen und geben eine Orientierung.