Start: Wo gehört was hin? (Nebenkosten)
Wenn du bei einer Rechnung unsicher bist, helfen diese Fragen:
- Laufende Kosten oder einmalige Anschaffung/Reparatur?
- Laufend (z.B. monatliche Gebühren, regelmäßige Wartung) → eher Betriebskosten.
- Reparatur/Instandhaltung (z.B. defekt reparieren) → in der Regel nicht umlagefähig.
- Steht es in BetrKV §2?
- Wenn ja: gehört zu einer der 17 Kostenarten.
- Wenn nein: nur als “sonstige Betriebskosten” umlagefähig, wenn im Mietvertrag konkret benannt.
- Ist es Heizung/Warmwasser?
- Dann gelten zusätzlich Regeln aus der Heizkostenverordnung (HeizkostenV).
Schnelle Beispiele
- “Schmutzwasser” → meist Entwässerung (BetrKV §2 Nr. 3)
- “Wartung Wasserzähler” → meist Wasserversorgung (BetrKV §2 Nr. 2)
- “Reparatur Heizung” → nicht umlagefähig (Instandhaltung)
Quellen
- BetrKV §2 (Kostenarten): https://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/__2.html
- BetrKV gesamt: https://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/