Wasserversorgung (BetrKV §2 Nr. 2)
Kurzantwort: Darf ich das umlegen?
- ✅ Ja, grundsätzlich umlagefähig (BetrKV §2 Nr. 2), wenn Betriebskosten im Mietvertrag vereinbart sind.
- ⚠️ Umlagefähig sind laufende Betriebs-/Wartungskosten – Reparaturen/Instandsetzung sind typischerweise nicht Betriebskosten.
- 📌 Abrechnung muss nachvollziehbar sein (Umlageschlüssel/Verbrauch, Zeitraum, Belege).
Gesetzestext (Auszug)
Was gehört dazu? (Beispiele)
- Wasserverbrauch (m³) und Grund-/Bereitstellungsgebühren. (Quelle: BetrKV §2 Nr. 2: https://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/__2.html)
- Miete/Leasing von Wasserzählern, Eichkosten, Ablesung/Abrechnung (Messdienst) – soweit für Wasserkosten. (Quelle: BetrKV §2 Nr. 2)
- Wartung von Wassermengenreglern, Betrieb Wasseraufbereitung inkl. Aufbereitungsstoffe. (Quelle: BetrKV §2 Nr. 2)
Was gehört NICHT dazu? (Anti-Beispiele)
- Rohrbruch beheben / defekte Armatur ersetzen (Reparatur/Instandhaltung). (Quelle: BetrKV §2 beschreibt Betriebskostenarten, nicht Reparatur: https://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/__2.html)
- Neuinstallation/Erstanschaffung von Zählern/Anlagen (Investition). (Quelle: BetrKV §2 Nr. 2)
- Allgemeine Verwaltungskosten ohne Bezug zur Wasserabrechnung. (Quelle: BetrKV-Systematik)
Praktische Tipps
- Wenn Rechnungspositionen „Wartung + Reparatur“ mischen: trennen lassen oder nachvollziehbar aufteilen.
- Synonyme aus Rechnungen sammeln (unten) – hilft beim schnellen Zuordnen.
- Bei fehlenden Zählern: Umlageschlüssel klar dokumentieren (z.B. Wohnfläche).
Aktuelle Rechtsprechung
- BGH – VIII ZR 188/07 (2008-03-12)Wasserkosten: Umlage nach Wohnfläche kann zulässig sein (gemischte Nutzung / Vorwegabzug)
- Wasser-/Abwasserkosten können unter Umständen nach Wohnfläche umgelegt werden.
- Bei gemischt genutzten Einheiten kann ein Vorwegabzug für Gewerbeflächen zulässig sein.
Für Vermieter: Wenn keine vollständige Verbrauchserfassung möglich ist, kann Wohnfläche zulässig sein. Schlüssel/Vorwegabzug sauber dokumentieren.Quelle: Quelle – Sekundärquelle (dejure). Primärlink wird ergänzt. - BGH – VIII ZR 69/09 (2009-11-25)Wasser/Abwasser: Verbrauchsumlage nicht zwingend ohne vollständige Zähler
- Verbrauchsabhängige Umlage ist i.d.R. nicht verpflichtend, wenn nicht alle Wohnungen Wasserzähler haben.
- Dann kann z.B. Wohnfläche zulässig sein.
Für Vermieter: Wenn nicht vollständig gezählt wird, muss nicht zwingend auf Verbrauch umgestellt werden. Schlüssel konsistent erklären.Quelle: Quelle – Sekundärquelle (dejure). Primärlink wird ergänzt. - BGH – VIII ZR 189/17 (2018-02-07)Belegeinsicht: temporäres Zurückbehaltungsrecht bis Belegeinsicht gewährt ist
- Mieter können bei berechtigtem Belegeinsichtsverlangen die Nachzahlung vorübergehend zurückhalten.
Für Vermieter: Belegeinsicht sauber ermöglichen (Termin/Unterlagen). Das verhindert Verzögerungen und Streit.Quelle: Quelle – Sekundärquelle (dejure). Primärlink wird ergänzt.
Synonyme auf Rechnungen
- Frischwasser / Kaltwasser
- Wassergrundgebühr / Grundpreis
- Wasserzähler-Miete / Gerätemiete
- Eichung Wasserzähler / Eichkosten
- Ablesung / Abrechnung Wasser
Quellen
- BetrKV §2 Nr. 2: gesetze-im-internet.de/betrkv/__2.html
- DMB Betriebskosten (Praxis): mieterbund.de/service/checks-formulare/betriebskosten/