Einrichtungen für Wäschepflege (BetrKV §2 Nr. 16)
Kurzantwort: Darf ich das umlegen?
- ✅ Ja, grundsätzlich umlagefähig (BetrKV §2 Nr. 16), wenn Betriebskosten vereinbart sind.
- ⚠️ Umlagefähig sind laufende Betriebskosten – nicht Neuanschaffung oder größere Reparaturen der Maschinen.
Gesetzestext (Auszug)
Was gehört dazu? (Beispiele)
- Allgemeinstrom für Waschraum/Waschmaschinen (soweit gemeinschaftlich). (Quelle: BetrKV §2 Nr. 16)
- Reinigung/Pflege des Waschraums und der Geräte (laufend). (Quelle: BetrKV §2 Nr. 16)
- Regelmäßige Prüfung der Betriebssicherheit, soweit erforderlich. (Quelle: BetrKV §2 Nr. 16)
- Wasserkosten für gemeinschaftliche Wäschepflege, soweit nicht doppelt über Wasserversorgung angesetzt. (Quelle: BetrKV §2 Nr. 16 i.V.m. Nr. 2)
Was gehört NICHT dazu? (Anti-Beispiele)
- Neuanschaffung von Waschmaschinen/Trocknern (Investition).
- Reparatur nach Defekt (Instandsetzung).
- Doppelte Abrechnung (Wasser/Strom doppelt in anderer Position).
Praktische Tipps
- Wenn die Nutzung über Münzautomaten/Chip läuft: klären, ob Kosten bereits durch Nutzerentgelt gedeckt sind.
- Bei gemeinschaftlichen Räumen: Abrechnungseinheit (Haus/Block) sauber definieren.
- Rechnungen prüfen: Wartung (laufend) vs Reparatur (nicht umlagefähig).
Aktuelle Rechtsprechung
- BGH – VIII ZR 189/17 (2018-02-07)Belegeinsicht: temporäres Zurückbehaltungsrecht bis Belegeinsicht gewährt ist
- Mieter können bei berechtigtem Belegeinsichtsverlangen die Nachzahlung vorübergehend zurückhalten.
Für Vermieter: Belegeinsicht sauber ermöglichen (Termin/Unterlagen). Das verhindert Verzögerungen und Streit.Quelle: Quelle – Sekundärquelle (dejure). Primärlink wird ergänzt.
Synonyme auf Rechnungen
- Waschraum
- Waschküche
- Wäschepflege
- Waschmaschinenbetrieb
- Trocknerbetrieb
Quellen
- BetrKV §2 Nr. 16: gesetze-im-internet.de/betrkv/__2.html
- DMB Betriebskosten (Praxis): mieterbund.de/service/checks-formulare/betriebskosten/