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Nebenkosten Wiki

Praxiswissen zur Nebenkostenabrechnung

Strukturierte Orientierung für private Vermieter mit Fokus auf Quellen, klare Einordnung und typische Fehlervermeidung.

Einrichtungen für Wäschepflege (BetrKV §2 Nr. 16)

Kurzantwort: Darf ich das umlegen?

  • ✅ Ja, grundsätzlich umlagefähig (BetrKV §2 Nr. 16), wenn Betriebskosten vereinbart sind.
  • ⚠️ Umlagefähig sind laufende Betriebskosten – nicht Neuanschaffung oder größere Reparaturen der Maschinen.

Gesetzestext (Auszug)

Was gehört dazu? (Beispiele)

  • Allgemeinstrom für Waschraum/Waschmaschinen (soweit gemeinschaftlich). (Quelle: BetrKV §2 Nr. 16)
  • Reinigung/Pflege des Waschraums und der Geräte (laufend). (Quelle: BetrKV §2 Nr. 16)
  • Regelmäßige Prüfung der Betriebssicherheit, soweit erforderlich. (Quelle: BetrKV §2 Nr. 16)
  • Wasserkosten für gemeinschaftliche Wäschepflege, soweit nicht doppelt über Wasserversorgung angesetzt. (Quelle: BetrKV §2 Nr. 16 i.V.m. Nr. 2)

Was gehört NICHT dazu? (Anti-Beispiele)

  • Neuanschaffung von Waschmaschinen/Trocknern (Investition).
  • Reparatur nach Defekt (Instandsetzung).
  • Doppelte Abrechnung (Wasser/Strom doppelt in anderer Position).

Praktische Tipps

  • Wenn die Nutzung über Münzautomaten/Chip läuft: klären, ob Kosten bereits durch Nutzerentgelt gedeckt sind.
  • Bei gemeinschaftlichen Räumen: Abrechnungseinheit (Haus/Block) sauber definieren.
  • Rechnungen prüfen: Wartung (laufend) vs Reparatur (nicht umlagefähig).

Aktuelle Rechtsprechung

  • BGH – VIII ZR 189/17 (2018-02-07)
    Belegeinsicht: temporäres Zurückbehaltungsrecht bis Belegeinsicht gewährt ist
    • Mieter können bei berechtigtem Belegeinsichtsverlangen die Nachzahlung vorübergehend zurückhalten.
    Für Vermieter: Belegeinsicht sauber ermöglichen (Termin/Unterlagen). Das verhindert Verzögerungen und Streit.
    Quelle: Quelle – Sekundärquelle (dejure). Primärlink wird ergänzt.

Synonyme auf Rechnungen

  • Waschraum
  • Waschküche
  • Wäschepflege
  • Waschmaschinenbetrieb
  • Trocknerbetrieb

Quellen