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Nebenkosten Wiki

Praxiswissen zur Nebenkostenabrechnung

Strukturierte Orientierung für private Vermieter mit Fokus auf Quellen, klare Einordnung und typische Fehlervermeidung.

Schornsteinreinigung (BetrKV §2 Nr. 12)

Kurzantwort: Darf ich das umlegen?

  • ✅ Ja, grundsätzlich umlagefähig (BetrKV §2 Nr. 12), wenn Betriebskosten vereinbart sind.
  • ⚠️ Nicht doppelt erfassen: Wenn Positionen bereits in Heizkosten (Nr. 4a) drin sind, nicht nochmal als Nr. 12.

Gesetzestext (Auszug)

Was gehört dazu? (Beispiele)

  • Kehrgebühren/Schornsteinfegergebühren für Kehrarbeiten. (Quelle: BetrKV §2 Nr. 12)
  • Regelmäßige, gebührenbasierte Schornsteinfegerleistungen, soweit sie der Schornsteinreinigung zuzuordnen sind.

Was gehört NICHT dazu? (Anti-Beispiele)

  • Reparaturen am Schornstein/Abgasanlage (Instandsetzung).
  • Bauliche Erneuerungen/Stilllegung/Umrüstung (Investition).
  • Doppelte Abrechnung (einmal in Heizkosten + einmal als Schornsteinreinigung).

Praktische Tipps

  • Schornsteinfeger-Rechnungen enthalten oft mehrere Positionen – ordne sie sauber zu (Heizung vs Schornsteinreinigung).
  • Dokumentiere, welche Anlagen betroffen sind (Kessel, Abgasweg), damit die Zuordnung nachvollziehbar bleibt.

Aktuelle Rechtsprechung

  • BGH – VIII ZR 189/17 (2018-02-07)
    Belegeinsicht: temporäres Zurückbehaltungsrecht bis Belegeinsicht gewährt ist
    • Mieter können bei berechtigtem Belegeinsichtsverlangen die Nachzahlung vorübergehend zurückhalten.
    Für Vermieter: Belegeinsicht sauber ermöglichen (Termin/Unterlagen). Das verhindert Verzögerungen und Streit.
    Quelle: Quelle – Sekundärquelle (dejure). Primärlink wird ergänzt.

Synonyme auf Rechnungen

  • Schornsteinfeger
  • Kehrgebühr
  • Schornsteinreinigung
  • Feuerstättenschau (Achtung: Einzelfall)

Quellen