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Nebenkosten Wiki

Praxiswissen zur Nebenkostenabrechnung

Strukturierte Orientierung für private Vermieter mit Fokus auf Quellen, klare Einordnung und typische Fehlervermeidung.

Grundsteuer (Öffentliche Lasten) — BetrKV §2 Nr. 1

Kurzantwort: Darf ich das umlegen?

  • ✅ In der Regel ja: Die Grundsteuer ist als Betriebskostenart in BetrKV §2 Nr. 1 genannt.
  • ⚠️ Voraussetzung ist, dass im Mietvertrag Betriebskosten (Nebenkosten) wirksam auf den Mieter umgelegt werden.
  • 📌 Umlage erfolgt meist nach Wohnfläche (oder vereinbartem Schlüssel) — transparent und nachvollziehbar abrechnen.

Gesetzestext (Auszug)

Was gehört dazu? (Beispiele)

  • Grundsteuer-Bescheid der Kommune (jahresbezogene Grundsteuer, anteilig für das Abrechnungsjahr). (Quelle: BetrKV §2 Nr. 1: https://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/__2.html)
  • Nachzahlungen/Erstattungen, die das Abrechnungsjahr betreffen, sofern sie als Grundsteuer ausgewiesen sind. (Quelle: BetrKV §2 Nr. 1)

Was gehört NICHT dazu? (Anti-Beispiele)

  • Kosten der Hausverwaltung (z.B. Verwalterhonorar). (Quelle: BetrKV §2 listet Betriebskostenarten, nicht Verwaltungskosten: https://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/__2.html)
  • Einmalige Gebühren oder Investitionen, die keine laufende Steuer/Last sind (z.B. Anschaffung von Geräten). (Quelle: Begriff „laufend“ in BetrKV §2 Nr. 1)
  • Reine Mahngebühren/Säumniszuschläge wegen verspäteter Zahlung (typisch nicht als umlagefähige Grundsteuer-Position gedacht). (Quelle: BetrKV §2 Nr. 1 bezieht sich auf Grundsteuer als öffentliche Last, nicht Sanktionen)

Praktische Tipps

  • Lege den Grundsteuerbetrag so an, wie er im Bescheid steht (Jahr, Betrag, Objektbezug).
  • Wenn du mehrere Einheiten/Objekte hast: dokumentiere den Umlageschlüssel und die Zuordnung (z.B. Wohnfläche pro Einheit).
  • Bei Eigentümerwechsel im Jahr: sauber abgrenzen, welcher Zeitraum zu deiner Abrechnung gehört.

Aktuelle Rechtsprechung

  • BGH – VIII ZR 189/17 (2018-02-07)
    Belegeinsicht: temporäres Zurückbehaltungsrecht bis Belegeinsicht gewährt ist
    • Mieter können bei berechtigtem Belegeinsichtsverlangen die Nachzahlung vorübergehend zurückhalten.
    Für Vermieter: Belegeinsicht sauber ermöglichen (Termin/Unterlagen). Das verhindert Verzögerungen und Streit.
    Quelle: Quelle – Sekundärquelle (dejure). Primärlink wird ergänzt.

Synonyme auf Rechnungen

  • Grundsteuer
  • Öffentliche Lasten
  • Grundsteuer B (häufig bei Wohnimmobilien)
  • Grundabgaben (Achtung: kann auch andere Abgaben umfassen — immer prüfen, was genau gemeint ist)

Quellen