Grundsteuer (Öffentliche Lasten) — BetrKV §2 Nr. 1
Kurzantwort: Darf ich das umlegen?
- ✅ In der Regel ja: Die Grundsteuer ist als Betriebskostenart in BetrKV §2 Nr. 1 genannt.
- ⚠️ Voraussetzung ist, dass im Mietvertrag Betriebskosten (Nebenkosten) wirksam auf den Mieter umgelegt werden.
- 📌 Umlage erfolgt meist nach Wohnfläche (oder vereinbartem Schlüssel) — transparent und nachvollziehbar abrechnen.
Gesetzestext (Auszug)
Was gehört dazu? (Beispiele)
- Grundsteuer-Bescheid der Kommune (jahresbezogene Grundsteuer, anteilig für das Abrechnungsjahr). (Quelle: BetrKV §2 Nr. 1: https://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/__2.html)
- Nachzahlungen/Erstattungen, die das Abrechnungsjahr betreffen, sofern sie als Grundsteuer ausgewiesen sind. (Quelle: BetrKV §2 Nr. 1)
Was gehört NICHT dazu? (Anti-Beispiele)
- Kosten der Hausverwaltung (z.B. Verwalterhonorar). (Quelle: BetrKV §2 listet Betriebskostenarten, nicht Verwaltungskosten: https://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/__2.html)
- Einmalige Gebühren oder Investitionen, die keine laufende Steuer/Last sind (z.B. Anschaffung von Geräten). (Quelle: Begriff „laufend“ in BetrKV §2 Nr. 1)
- Reine Mahngebühren/Säumniszuschläge wegen verspäteter Zahlung (typisch nicht als umlagefähige Grundsteuer-Position gedacht). (Quelle: BetrKV §2 Nr. 1 bezieht sich auf Grundsteuer als öffentliche Last, nicht Sanktionen)
Praktische Tipps
- Lege den Grundsteuerbetrag so an, wie er im Bescheid steht (Jahr, Betrag, Objektbezug).
- Wenn du mehrere Einheiten/Objekte hast: dokumentiere den Umlageschlüssel und die Zuordnung (z.B. Wohnfläche pro Einheit).
- Bei Eigentümerwechsel im Jahr: sauber abgrenzen, welcher Zeitraum zu deiner Abrechnung gehört.
Aktuelle Rechtsprechung
- BGH – VIII ZR 189/17 (2018-02-07)Belegeinsicht: temporäres Zurückbehaltungsrecht bis Belegeinsicht gewährt ist
- Mieter können bei berechtigtem Belegeinsichtsverlangen die Nachzahlung vorübergehend zurückhalten.
Für Vermieter: Belegeinsicht sauber ermöglichen (Termin/Unterlagen). Das verhindert Verzögerungen und Streit.Quelle: Quelle – Sekundärquelle (dejure). Primärlink wird ergänzt.
Synonyme auf Rechnungen
- Grundsteuer
- Öffentliche Lasten
- Grundsteuer B (häufig bei Wohnimmobilien)
- Grundabgaben (Achtung: kann auch andere Abgaben umfassen — immer prüfen, was genau gemeint ist)
Quellen
- BetrKV §2 Nr. 1: gesetze-im-internet.de/betrkv/__2.html
- DMB Betriebskosten-Übersicht (Praxis-Einordnung): mieterbund.de/service/checks-formulare/betriebskosten/