TenataTenataTenata

Nebenkosten Wiki

Praxiswissen zur Nebenkostenabrechnung

Strukturierte Orientierung für private Vermieter mit Fokus auf Quellen, klare Einordnung und typische Fehlervermeidung.

Beleuchtung (BetrKV §2 Nr. 11)

Kurzantwort: Darf ich das umlegen?

  • ✅ Ja, grundsätzlich umlagefähig (BetrKV §2 Nr. 11), wenn Betriebskosten vereinbart sind.
  • ⚠️ Umlagefähig ist der laufende Stromverbrauch – nicht Neuinstallation/Erneuerung der Elektrik als Investition.

Gesetzestext (Auszug)

Was gehört dazu? (Beispiele)

  • Strom für Treppenhaus/Flur/Keller/Waschküche. (Quelle: BetrKV §2 Nr. 11)
  • Außenbeleuchtung (Hof, Eingang). (Quelle: BetrKV §2 Nr. 11)
  • Strom für Bewegungsmelder/Zeitschaltuhren als Teil der Beleuchtung (laufender Verbrauch).

Was gehört NICHT dazu? (Anti-Beispiele)

  • Neuinstallation/Erneuerung von Leitungen/Lampen als Investition (je nach Umfang).
  • Reparaturarbeiten an der Elektrik (Instandsetzung).
  • Strom, der eindeutig anderen Bereichen zuzuordnen ist (z.B. Heizungsanlage → Heizung, Entwässerungspumpe → Entwässerung).

Praktische Tipps

  • Wenn es einen separaten Zähler für Allgemeinstrom gibt: das macht die Abrechnung deutlich einfacher.
  • Bei Sammelzählern: Zuordnung dokumentieren (welche Verbraucher hängen dran).
  • Doppelerfassung vermeiden (z.B. Aufzugstrom gehört zu Aufzug, nicht zu Beleuchtung).

Aktuelle Rechtsprechung

  • BGH – VIII ZR 189/17 (2018-02-07)
    Belegeinsicht: temporäres Zurückbehaltungsrecht bis Belegeinsicht gewährt ist
    • Mieter können bei berechtigtem Belegeinsichtsverlangen die Nachzahlung vorübergehend zurückhalten.
    Für Vermieter: Belegeinsicht sauber ermöglichen (Termin/Unterlagen). Das verhindert Verzögerungen und Streit.
    Quelle: Quelle – Sekundärquelle (dejure). Primärlink wird ergänzt.

Synonyme auf Rechnungen

  • Allgemeinstrom
  • Treppenhausbeleuchtung
  • Außenbeleuchtung
  • Beleuchtung Gemeinschaftsflächen

Quellen