Warmwasser (BetrKV §2 Nr. 5)
Kurzantwort: Darf ich das umlegen?
- ✅ Grundsätzlich umlagefähig, wenn Betriebskostenumlage im Mietvertrag vereinbart ist.
- ⚠️ Achte auf die Abgrenzung: umlagefähig sind laufende Betriebs-/Wartungskosten, nicht aber Reparaturen oder Neuanschaffungen.
- 📌 Warmwasser wird in vielen Fällen nach HeizkostenV (verbrauchsabhängig) abgerechnet; Ausnahmen müssen sauber begründet werden.
Gesetzestext (Auszug)
Was gehört dazu? (Beispiele)
- Energie-/Brennstoffanteile für die Wassererwärmung (soweit Warmwasser zentral erzeugt wird). (Quelle: BetrKV §2 Nr. 5 i.V.m. Nr. 4a: https://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/__2.html)
- Betriebsstrom der Warmwasseranlage (z.B. Pumpen/Steuerung, soweit zugeordnet). (Quelle: BetrKV §2 Nr. 5 / Nr. 4a)
- Kosten der Verbrauchserfassung, Ablesung sowie Berechnung/Aufteilung (z.B. Messdienst), soweit für Warmwasser. (Quelle: BetrKV §2 Nr. 4a und Nr. 5)
- Regelmäßige Wartung/Reinigung von Warmwassergeräten (laufend, nicht Reparatur). (Quelle: BetrKV §2 Nr. 5c)
- Entgelt bei gewerblicher Warmwasserlieferung (Contracting), inkl. Betrieb der zugehörigen Hausanlagen. (Quelle: BetrKV §2 Nr. 5b)
Was gehört NICHT dazu? (Anti-Beispiele)
- Reparaturen/Instandsetzung (z.B. defekter Boiler, Leck, Austausch einzelner Bauteile) – typischer Streitpunkt. (Quelle: BetrKV §2 listet Betrieb/Wartung, nicht Reparatur: https://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/__2.html)
- Neuanschaffung/Erstinstallation (Investition) von Warmwassergerät, Speicher, Leitungen. (Quelle: BetrKV Systematik)
- Verwaltungskosten/Allgemeine Buchhaltung ohne Bezug zur Warmwasserabrechnung. (Quelle: BetrKV Systematik)
Praktische Tipps
- Wenn Warmwasser über eine verbundene Anlage läuft, prüfe, ob die Kosten in Nr. 6 (Verbundanlage) sauber abgegrenzt/zusammengeführt sind.
- Bei Messdienst-Rechnungen: Positionen trennen (Warmwasser vs Heizung), damit Zuordnung & Plausibilisierung einfacher ist.
- Dokumentiere den Verteilerschlüssel (HeizkostenV: Verbrauch/Grundkosten-Anteil), sonst wird die Abrechnung angreifbar.
Aktuelle Rechtsprechung
- BGH – VIII ZR 189/17 (2018-02-07)Belegeinsicht: temporäres Zurückbehaltungsrecht bis Belegeinsicht gewährt ist
- Mieter können bei berechtigtem Belegeinsichtsverlangen die Nachzahlung vorübergehend zurückhalten.
Für Vermieter: Belegeinsicht sauber ermöglichen (Termin/Unterlagen). Das verhindert Verzögerungen und Streit.Quelle: Quelle – Sekundärquelle (dejure). Primärlink wird ergänzt.
Synonyme auf Rechnungen
- Warmwasser / WW
- Zentrale Warmwasserversorgung
- Boiler / Speicher / Trinkwassererwärmung
- Warmwasser Messdienst / Ablesung / Abrechnung
- WW-Grundkosten / WW-Verbrauchskosten (bei HeizkostenV-Abrechnung)
Quellen
- BetrKV §2 Nr. 5: gesetze-im-internet.de/betrkv/__2.html
- HeizkostenV (Inhaltsverzeichnis inkl. §§ 4, 6, 8): gesetze-im-internet.de/heizkostenv/