Verbundene Heizungs- und Warmwasserversorgung (BetrKV §2 Nr. 6 + HeizkostenV)
Kurzantwort: Darf ich das umlegen?
- ✅ Ja, grundsätzlich umlagefähig (BetrKV §2 Nr. 6), wenn Betriebskosten im Mietvertrag vereinbart sind.
- 📌 Wichtig ist eine nachvollziehbare Aufteilung/Verteilung (HeizkostenV).
- ⚠️ Keine Betriebskosten sind Reparaturen und Erneuerungen der Anlage.
Gesetzestext (Auszug)
Was gehört dazu? (Beispiele)
- Brennstoff/Energie für gemeinsame Erzeugung von Wärme + Warmwasser. (Quelle: BetrKV §2 Nr. 6 i.V.m. Nr. 4/5)
- Messdienst/Verbrauchserfassung/Abrechnung für die verbundene Anlage. (Quelle: BetrKV §2 Nr. 4/5/6)
- Wasseranteile nach Nr. 2, soweit für Warmwasser relevant und nicht doppelt erfasst. (Quelle: BetrKV §2 Nr. 6)
Was gehört NICHT dazu? (Anti-Beispiele)
- Reparatur/Erneuerung der Anlage (Investition/Instandsetzung). (Quelle: BetrKV-Systematik)
- Doppelte Erfassung von Wasser- oder Messdienstkosten (einmal genügt). (Quelle: BetrKV §2 Nr. 6 „soweit nicht dort bereits berücksichtigt“)
Praktische Tipps
- Achte darauf, dass der Messdienst die HeizkostenV-konforme Aufteilung (Wärme/Warmwasser) ausweist.
- Bei Nutzerwechsel im Jahr: sauberer Nutzerwechsel-Split ist wichtig (HeizkostenV hat dazu Regeln).
- Wenn du mehrere Gebäude/Abrechnungseinheiten hast: dokumentiere die Einheiten und Schlüssel.
Aktuelle Rechtsprechung
- BGH – VIII ZR 189/17 (2018-02-07)Belegeinsicht: temporäres Zurückbehaltungsrecht bis Belegeinsicht gewährt ist
- Mieter können bei berechtigtem Belegeinsichtsverlangen die Nachzahlung vorübergehend zurückhalten.
Für Vermieter: Belegeinsicht sauber ermöglichen (Termin/Unterlagen). Das verhindert Verzögerungen und Streit.Quelle: Quelle – Sekundärquelle (dejure). Primärlink wird ergänzt.
Synonyme auf Rechnungen
- Verbundanlage
- Zentrale Heizung + Warmwasser
- Wärme und Warmwasser (kombiniert)
- HKV §9 (Aufteilung)
Quellen
- BetrKV §2 Nr. 6: gesetze-im-internet.de/betrkv/__2.html
- HeizkostenV (Übersicht): gesetze-im-internet.de/heizkostenv/