Gebäudereinigung & Ungeziefer (BetrKV §2 Nr. 9)
Kurzantwort: Darf ich das umlegen?
- ✅ Ja, grundsätzlich umlagefähig (BetrKV §2 Nr. 9), wenn Betriebskosten vereinbart sind.
- ⚠️ Umlagefähig ist laufende Reinigung/Service — nicht Instandsetzung oder Renovierung.
Gesetzestext (Auszug)
Was gehört dazu? (Beispiele)
- Treppenhaus-/Flur-/Kellerreinigung durch Dienstleister. (Quelle: BetrKV §2 Nr. 9: https://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/__2.html)
- Reinigungsmaterialien, soweit sie für die laufende Reinigung der Gemeinschaftsflächen eingesetzt werden (je nach Abrechnungsmodell).
- Ungezieferbekämpfung (z.B. Schädlingsbekämpfer), sofern als Betriebskosten abgerechnet und sachlich begründet.
Was gehört NICHT dazu? (Anti-Beispiele)
- Schönheitsreparaturen/Renovierung (z.B. Treppenhaus streichen). (Quelle: BetrKV-Systematik)
- Beseitigung von Bauschäden/Feuchtigkeit als Instandsetzung (keine laufende Reinigung).
- Grundreinigung nach Bau-/Sanierungsmaßnahme als Teil einer Instandsetzung (häufig streitig).
Praktische Tipps
- In Hausmeisterverträgen ist Reinigung oft enthalten – dann nicht doppelt als separate Reinigung abrechnen.
- Leistungsumfang im Reinigungsvertrag dokumentieren (Turnus, Flächen), damit die Kosten plausibel sind.
- Bei Ungeziefer: Anlass/Umfang dokumentieren (sonst Streit, ob “Betriebskosten” oder Sonderevent).
Aktuelle Rechtsprechung
- BGH – VIII ZR 189/17 (2018-02-07)Belegeinsicht: temporäres Zurückbehaltungsrecht bis Belegeinsicht gewährt ist
- Mieter können bei berechtigtem Belegeinsichtsverlangen die Nachzahlung vorübergehend zurückhalten.
Für Vermieter: Belegeinsicht sauber ermöglichen (Termin/Unterlagen). Das verhindert Verzögerungen und Streit.Quelle: Quelle – Sekundärquelle (dejure). Primärlink wird ergänzt.
Synonyme auf Rechnungen
- Treppenhausreinigung
- Gebäudereinigung
- Unterhaltsreinigung
- Hausreinigung
- Schädlingsbekämpfung
Quellen
- BetrKV §2 Nr. 9: gesetze-im-internet.de/betrkv/__2.html
- DMB Betriebskosten (Praxis): mieterbund.de/service/checks-formulare/betriebskosten/