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Nebenkosten Wiki

Praxiswissen zur Nebenkostenabrechnung

Strukturierte Orientierung für private Vermieter mit Fokus auf Quellen, klare Einordnung und typische Fehlervermeidung.

Entwässerung (BetrKV §2 Nr. 3)

Kurzantwort: Darf ich das umlegen?

  • ✅ Ja, grundsätzlich umlagefähig (BetrKV §2 Nr. 3), wenn Betriebskosten im Mietvertrag vereinbart sind.
  • ⚠️ Umlagefähig sind Gebühren und laufender Betrieb – nicht Sanierung/Erneuerung von Leitungen.

Gesetzestext (Auszug)

Was gehört dazu? (Beispiele)

  • Abwasser-/Schmutzwassergebühren der Kommune. (Quelle: BetrKV §2 Nr. 3: https://www.gesetze-im-internet.de/betrkv/__2.html)
  • Niederschlagswassergebühren, wenn als Entwässerung abgerechnet. (Quelle: BetrKV §2 Nr. 3)
  • Betrieb einer Hebeanlage/Entwässerungspumpe (z.B. Betriebsstrom/Wartung als laufender Betrieb). (Quelle: BetrKV §2 Nr. 3)

Was gehört NICHT dazu? (Anti-Beispiele)

  • Kanalsanierung/Leitungsersatz (Instandsetzung/Erneuerung). (Quelle: BetrKV-Systematik)
  • Rohrreinigung/Notdienst als Reparaturmaßnahme (typischer Streitpunkt). (Quelle: BetrKV §2 Nr. 3 ist Gebühren/Betrieb, nicht Reparatur)

Praktische Tipps

  • Bei Entwässerungspumpen: Stromkosten sauber zuordnen (nicht doppelt als „Allgemeinstrom“).
  • Begriffe unterscheiden: „Entwässerungsgebühr“ (meist umlagefähig) vs „Rohrreinigung“ (oft Reparatur).

Aktuelle Rechtsprechung

  • BGH – VIII ZR 188/07 (2008-03-12)
    Wasserkosten: Umlage nach Wohnfläche kann zulässig sein (gemischte Nutzung / Vorwegabzug)
    • Wasser-/Abwasserkosten können unter Umständen nach Wohnfläche umgelegt werden.
    • Bei gemischt genutzten Einheiten kann ein Vorwegabzug für Gewerbeflächen zulässig sein.
    Für Vermieter: Wenn keine vollständige Verbrauchserfassung möglich ist, kann Wohnfläche zulässig sein. Schlüssel/Vorwegabzug sauber dokumentieren.
    Quelle: Quelle – Sekundärquelle (dejure). Primärlink wird ergänzt.
  • BGH – VIII ZR 69/09 (2009-11-25)
    Wasser/Abwasser: Verbrauchsumlage nicht zwingend ohne vollständige Zähler
    • Verbrauchsabhängige Umlage ist i.d.R. nicht verpflichtend, wenn nicht alle Wohnungen Wasserzähler haben.
    • Dann kann z.B. Wohnfläche zulässig sein.
    Für Vermieter: Wenn nicht vollständig gezählt wird, muss nicht zwingend auf Verbrauch umgestellt werden. Schlüssel konsistent erklären.
    Quelle: Quelle – Sekundärquelle (dejure). Primärlink wird ergänzt.
  • BGH – VIII ZR 189/17 (2018-02-07)
    Belegeinsicht: temporäres Zurückbehaltungsrecht bis Belegeinsicht gewährt ist
    • Mieter können bei berechtigtem Belegeinsichtsverlangen die Nachzahlung vorübergehend zurückhalten.
    Für Vermieter: Belegeinsicht sauber ermöglichen (Termin/Unterlagen). Das verhindert Verzögerungen und Streit.
    Quelle: Quelle – Sekundärquelle (dejure). Primärlink wird ergänzt.

Synonyme auf Rechnungen

  • Abwasser
  • Schmutzwasser
  • Niederschlagswasser
  • Kanalgebühren
  • Hebeanlage / Entwässerungspumpe

Quellen